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Wirtschaft: Kartellamt nennt erstmals Bedingungen für Bewag-Verkauf

Veba müßte Potsdamer und Frankfurter Energieversorger aufgeben / Neue Spekulationen über den Ausstieg von Southern BERLIN (dw).Der Verkauf der Bewag an die Konzerne Veba, Viag und Southern Company könnte auch in Deutschland unter bestimmten Bedingungen kartellrechtlich genehmigt werden.

Veba müßte Potsdamer und Frankfurter Energieversorger aufgeben / Neue Spekulationen über den Ausstieg von Southern

BERLIN (dw).Der Verkauf der Bewag an die Konzerne Veba, Viag und Southern Company könnte auch in Deutschland unter bestimmten Bedingungen kartellrechtlich genehmigt werden.Darauf wies der Leiter der 8.Beschlußabteilung im Bundeskartellamt, Kurt Markert, am Mittwoch vor der Presse hin.Dafür müßte der Düsseldorfer Veba-Konzern seine Beteiligungen an den Märkischen Energieversorgung (Mevag, Potsdam) und Oder-Spree Energieversorgung (OSE, Frankfurt/Oder) aufgeben oder zumindest reduzieren, erklärte Markert in einer "rein hypothetischen Spekulation." An beiden Energieversorgern ist die Veba bislang mit 51 Prozent beteiligt.Wegen der marktbeherrschenden Stellung der Veba im Berliner Umland hatte Markert bislang dem Verkauf von Bewag-Aktien an die Düsseldorfer kartellrechtlich keine Chancen eingeräumt. Markert bezeichnete es als "fast sicher", daß die kartellrechtliche Entscheidung von Brüssel zurück an das Bundeskartellamt verwiesen wird.Der Entscheidung seines Vorgesetzen, des Kartellamts-Präsidenten, wolle er zwar nicht vorgreifen.Es gebe grundsätzlich aber "keinen Dissens" zwischen ihm und Dieter Wolf.Auch die Zustimmung von Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt sei wahrscheinlich, da dieser als FDP-Mann dem Wettbewerbsgedanken besonders aufgeschlossen gegenüberstehe.Darüberhinaus hatte Rexrodt bereits in zwei Energiefällen, (Viag kauft Isarwerke und RWE erwirbt Thyssengas) die Rückverweisung von Brüssel nach Berlin zugestimmt.Es sei daher nicht ersichtlich, warum der Minister bei der Bewag anders entscheiden sollte.Markert betonte, daß alle rechtlichen Kriterien für eine Rücküberweisung des Bewag-Falls in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes gegeben seien.Markert rechnet damit, daß der Bewag-Verkauf anfang Juni bei den Brüsseler Kartellbehörden vorgelegt wird.Über die Rücküberweisung werde dann innerhalb von drei Wochen entschieden. Markert gab Gerüchten über einen schnellen Ausstieg von Southern Company nach nur zwei Jahren neue Nahrung.Daß sich Southern nun mit einer Minderheitsbeteiligung an der Bewag zufrieden gegeben habe, mache in seinen Augen "strategisch überhaupt keinen Sinn." "Wie wollen die denn von dem beschränkten Versorgungsgebiet der Bewag aus europaweit tätig werden?" Dies gehe nur über neue Beteiligungen.Die aber könnte Southern viel besser alleine eingehen.Dazu bräuchten sie nicht die Bewag-Partner Veba und Viag, die ständig mit ihrem Mehrheits-Veto blockieren könnten."Southern kommt mir vor wie jemand, der sich nach einer Einladung in eine geschlossene Gesellschaft nach dem Schritt über die Türschwelle erschießt", so Markert.Es sei vor diesem Hintergrund durchaus nicht auszuschließen, daß Southern "nach zwei Jahren vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht und sich auszahlen läßt." Markert verkündete ferner, daß das Bundeskartellamt zwei umstrittene Fusionen im Energiebereich genehmigt.Damit darf das zum Viag-Konzern gehörende Bayernwerk die Aktienmehrheit der Isarwerke, München, erwerben.Auch das dazugehörige Tauschgeschäft - RWE erwirbt von den Bayernwerken die 50-prozentige Beteiligung an Thyssengas - sei kartellrechtlich nicht zu beanstanden.Beide Fällen waren zuvor von der EU-Kommission zurück an das Bundeskartellamt verwiesen worden."Sie sehen daraus auch für die Bewag, daß wegen einer Rückverweisung das Projekt nicht gleich scheitern muß", schloß Markert. Darüberhinaus gab Markert bekannt, daß das Preismißbrauchsverfahren gegen die Westmecklenburgische Energieversorgung (Wemag), Schwerin, wegen bevorstehender Preissenkungen eingestellt wird.

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