zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kartellamt prüft hohe Strompreise

Große Stromkunden aus der Industrie haben eine Beschwerde eingereicht

Düsseldorf Die Interessenvertretung der großen Stromkunden aus der Industrie hat sich beim Bundeskartellamt über die Preispolitik der deutschen Versorger beschwert. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) teilte am Mittwoch in Düsseldorf mit, er habe ein Prüfungsbegehren eingereicht. Das Bundeskartellamt solle „den Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung der vier großen Stromunternehmen auf dem Strom- und Kohlendioxid-Zertifikatemarkt untersuchen“. Die Strompreisentwicklung bedrohe zunehmend die dauerhafte Existenz energieintensiver Unternehmen in Deutschland. Ähnlich hatte sich der Vorstandschef der Norddeutschen Affinerie, Werner Marnette, am Montag im Tagesspiegel geäußert.

Das Bundeskartellamt bestätigte den Eingang der Beschwerde und will sie nun prüfen. Ob ein formelles Untersuchungsverfahren eingeleitet werde, könne noch nicht gesagt werden, so eine Sprecherin.

Die Strompreise im Großhandel, die für die Verträge von Industriekunden maßgeblich sind, sind kräftig geklettert. Der Terminkontrakt für Lieferungen im kommenden Jahr notiert derzeit mit rund 43 Euro je Megawattstunde um 25 Prozent höher als noch zu Jahresbeginn. Die Industrie wirft den Versorgern vor, die Preise durch ihre Marktmacht zu treiben. Der VIK rechnet für Industrie und Gewerbe mit einer Mehrbelastung von einer Milliarde Euro bei den Stromkosten.

Die Versorger begründen die Preissteigerung mit mehreren Faktoren, unter anderem mit steigenden Brennstoffkosten, die die Produktion in den Kraftwerken verteuere. In diesem Jahr ist nach ihren Angaben aber noch ein neuer Faktor hinzugekommen: der europaweite Handel mit Emissionszertifikaten, die Versorger benötigen, wenn sie bei der Produktion Kohlendioxid ausstoßen.

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) reagierte gelassen auf die Beschwerde. „Wir halten die Vorwürfe für unbegründet und gehen davon aus, dass auch das Verfahren vor dem Kartellamt dieses ergeben wird.“HB/juf

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false