zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kartellamt prüft Internet-Handel: Plattformen der Autoindustrie als Beispielsfall. Noch keine Entscheidung zu Preiskampf im Handel

Das Bundeskartellamt prüft erstmals mögliche Wettbewerbsverstöße über das Internet. Seine Behörde habe mit der Überprüfung der Internet-Plattform der Automobilhersteller Ford, General Motors, Daimler-Chrysler sowie Renault/Nissan begonnen, sagte der Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn.

Das Bundeskartellamt prüft erstmals mögliche Wettbewerbsverstöße über das Internet. Seine Behörde habe mit der Überprüfung der Internet-Plattform der Automobilhersteller Ford, General Motors, Daimler-Chrysler sowie Renault/Nissan begonnen, sagte der Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Ziel sei es, an diesem Beispiel exemplarisch festzustellen, ob der freie Zugang von Zulieferern und Mitbewerbern gewährleistet sei. "Damit betritt das Bundeskartellamt Neuland", sagte Böge.

Die geplante Internet-Plattform "Covisint" soll nach Angaben der Initiatoren der gesamten Automobilindustrie, einschließlich Zulieferern, als Kommunikationsmittel dienen und Dienstleistungen im Beschaffungswesen, im Zuliefermanagement und in der Produktentwicklung zur Verfügung stellen. Von Interesse der Wettbewerbshüter sei nun, ob die Zulieferfirmen freien Zugang zu der Plattform hätten, Daten vertraulich ausgetauscht werden könnten, und ob die Gefahr abgestimmter Verhaltensweisen bestehe, sagte Böge. Man habe deshalb zahlreiche deutsche Automobilzulieferer zu Stellungnahmen aufgefordert. Dabei nutzt das Kartellamt selbst das Internet. Auf der eigenen Homepage (www.bundeskartellamt.de) präsentiert es eine Beschreibung der Plattform.

Böge bezeichnete "Covisint" als Musterfall, mit dem die Wettbewerbshüter erstmals eine öffentliche Diskussion über die boomenden Business-to-Business-Plattformen erreichen wollten. Denn offensichtlich bestehe die Gefahr einer verbotenen Nachfragebündelung oder unzulässiger Zugangsbeschränkungen. "Ein Kartell bleibt auch im Internet ein Kartell", sagte Böge. Das Kartellamt werde von sich aus auf Initiatoren von Internet-Plattformen zugehen, um mögliche Gefahren für den Wettbewerb zu diskutieren, "damit die Unternehmen nicht in Kartellverfahren hineinlaufen", sagte er.

Im Streit um den Preiswettbewerb im deutschen Lebensmitteleinzelhandel will das Kartellamt nach Angaben von Böge bis Ende August eine Entscheidung vorlegen. "Wir prüfen derzeit die Rückmeldungen von fünf Handelsunternehmen und werden im August endgültig entscheiden", sagte er. Mehr Rechtssicherheit für den Mittelstand erwartet sich das Amt aber in Zukunft vor allem von neuen Auslegungsgrundsätzen für den so genannten Verkauf unter Einstandspreis, die den Verbänden zugeleitet worden seien.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen besagt, dass Unternehmen mit überlegener Marktmacht dann Wettbewerber nicht behindern, wenn sie nur gelegentlich Dienstleistungen und Waren unter Einstandspreis anbieten. Die vom Amt erarbeiteten Auslegungsgrundsätze sollen nach Böges Worten Ausnahmen von dieser Norm präzisieren und beschreiben, wie eine "überlegene Marktmacht" zu definieren sei. Klären wolle die Bonner Behörde auch, wie der Einstandspreis zu bestimmen sei. Als Anhaltspunkte nannte Böge alle preiswirksamen Konditionen. Hierzu zählten Skonti und Rabatte ebenso wie Jahresboni und Werbekostenzuschüsse.

Mehr zum Thema unter www.b, eskartellamt.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false