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Wirtschaft: Kartellamt stoppt das Joint Venture mit Handelsmarkenhersteller Luhns

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss des Wasch- und Reinigungsmittel-Herstellers Henkel mit der Wuppertaler Luhns GmbH untersagt. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen mit dem Hersteller von Handelsmarken würde "die überragende Marktstellung von Henkel bei Universalwaschmitteln" verstärkt, begründete das Kartellamt am Dienstag in Berlin seine Entscheidung.

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss des Wasch- und Reinigungsmittel-Herstellers Henkel mit der Wuppertaler Luhns GmbH untersagt. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen mit dem Hersteller von Handelsmarken würde "die überragende Marktstellung von Henkel bei Universalwaschmitteln" verstärkt, begründete das Kartellamt am Dienstag in Berlin seine Entscheidung. Sie ist noch nicht rechtskräftig, Henkel prüft zudem einen möglichen Einspruch.

Das Geschäft von Luhns konzentriert sich auf so genannte Handelsmarken, die von Einzelhandelsbetrieben unter einem eigenen Namen verkauft werden. Die Henkel KGaA, Düsseldorf, und Luhns wollten in dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen die Herstellung und den Vertrieb dieser Wasch- und Reinigungsmittel zusammenlegen und sie als Handelsmarken anbieten. Nach Meinung des Kartellamtes aber würde der Zusammenschluss insgesamt zu einer massiven Stärkung Henkels gegenüber Wettbewerbern und dem Handel führen.

Henkel hält nach Darstellung des Kartellamtes mit den Marken Persil, Weißer Riese und Spee einen Marktanteil von deutlich über 40 Prozent und führe damit weit vor den größten Wettbewerbern Procter & Gamble (Ariel, Dash und Vizir) und Unilever (Sunil, Omo, Skip). Die herausragende Marktposition der Henkelmarken machten diese für den Handel unverzichtbar und sicherten dem Konzern einen besonderen Zugang zu den Absatzmärkten, argumentierten die Wettbewerbshüter.

Ein Sprecher des Unternehmens sagte unterdessen in Düsseldorf, der Konzern teile die Einschätzung des Kartellamtes nicht und wolle Rechtsmittel prüfen. Marken- und Handelswaschmittel seien zwei genau abgegrenzte Märkte.

Das Kartellamt sieht dies anders: Alle wesentlichen Neuerungen bei Waschmitteln seien in den vergangenen Jahren von Henkel gekommen sowie marken- und patentrechtlich weit reichend gesichert. Dies stelle für die Wettbewerber eine erhebliche Marktzutrittsschranke dar, hieß es in Berlin. Schließlich verfüge nur Henkel über eine Produktion von Rohstoffen für Waschmittel und damit über einen bevorzugten Zugang zu den Beschaffungsmärkten. "Die überragende Marktstellung von Henkel ist daher unangefochten."

Mit dem Einstieg in das Geschäft mit Handelsmarken eröffne sich Henkel zudem die Möglichkeit der Zweitvermarktung ihrer Innovationen im Handelsmarkensektor, so die Wettbewerbshüter. Gleichzeitig biete sich für Henkel die Gelegenheit zur Kopplung von Markenartikel- und Handelsmarkengeschäft in Verhandlungen mit dem Handel über die Konditionen.

Im vergangenen Jahr kam der Henkel-Konzern, der in 70 Ländern weltweit 56 300 Mitarbeiter beschäftigt, auf einen Umsatz von rund elf Milliarden Euro. Das Unternehmen ist heute einer der größten Wasch- und Reinigungsmittelhersteller Europas, in den Bereichen Kosmetik und Hygiene, Spezialchemie sowie Klebstoffe und Oberflächentechnik sogar weltweit unter den umsatzstärksten Konzernen.

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