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Wirtschaft: Kartellamt will billigeres Gas erzwingen

Wettbewerbshüter stellen Versorgern Ultimatum / Langfristige Lieferverträge könnten untersagt werden

Berlin - Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und den großen Gaslieferanten hat sich weiter verschärft. Am Dienstag stellte Behördenchef Ulf Böge den 15 deutschen Ferngasgesellschaften ein Ultimatum: Kommt es bis Mittwoch kommender Woche nicht zu einer freiwilligen Einigung, will das Kartellamt Lieferverträge mit langen Laufzeiten per Beschluss untersagen. Ziel sei es, für die Kunden niedrigere Gaspreise zu erreichen, sagte Böge. „Langfristige Verträge schotten den Markt ab.“

Bisher schließen die großen Importeure, allen voran Eon-Ruhrgas, mit den Verteilergesellschaften, zum Beispiel den Stadtwerken, Lieferverträge mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren ab. Laut Kartellamt behindert dies den Wettbewerb, weil neuen Anbietern der Markteintritt deutlich erschwert wird. Die etablierten Gasversorger argumentieren hingegen, dass sie mit den Produzentenländern – vor allem Russland – ebenfalls langfristige Verträge haben. Deshalb seien auch bei der Weiterverteilung des Gases ähnliche Vertragslaufzeiten nötig, um die Absatzrisiken zu minimieren.

Das Kartellamt sieht darin jedoch eine Benachteiligung der Endkunden. „Nur wenn die Stadtwerke die Möglichkeit haben, den Lieferanten zu wechseln, können sie bessere Konditionen aushandeln und ihre Kunden günstiger versorgen“, sagte Böge. Dass Importeuren wie BP oder Shell der Markteintritt erschwert werde, sei nicht zu akzeptieren.

Nun will das Kartellamt die Ferngasunternehmen verpflichten, Lieferverträge auf vier Jahre zu begrenzen, wenn durch sie mehr als 50 Prozent des Gasbedarfs der Weiterverteiler gedeckt werden. Umfasst der Vertrag mehr als 80 Prozent des Gasbedarfs, soll die Laufzeit sogar nur zwei Jahre betragen dürfen. Den Ferngasunternehmen hat die Behörde entsprechende Abmahnschreiben zugesandt. „Ob die Öffnung der Lieferverbindungen auf dem Konsensweg erreicht oder vor Gericht erstritten wird, liegt nun in den Händen der Unternehmen“, sagte Böge.

Bei einer Einigung könnten die Verträge spätestens im kommenden Jahr geändert werden. Bei einer Weigerung der Gasgesellschaften werde er hingegen so schnell wie möglich mit Untersagungsverfügungen gegen die Langfristverträge vorgehen, sagte Böge. Dagegen könnten die Unternehmen dann klagen.

Marktführer Eon-Ruhrgas hatte in den vergangenen Tagen bereits vehemente Kritik geübt und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Kartellamt nicht ausgeschlossen. An dieser Haltung habe sich nichts geändert, erklärte eine Sprecherin am Dienstag.

Deutschlands zweitgrößter Gasimporteur Wingas zeigte laut Böge hingegen Bereitschaft zu einer Einigung. Im Tagesspiegel hatte ein Unternehmenssprecher das Vorgehen des Kartellamts zuvor sogar „ausdrücklich begrüßt“. Wingas ist selbst erst seit 15 Jahren im Gasgeschäft tätig und möchte seinen Marktanteil ausbauen. Ähnlich ist es beim Mineralölkonzern Shell, der auf dem Gasmarkt noch ein Newcomer ist. „Wir sehen jede Erleichterung des Markteintritts sehr positiv“, sagte Sprecher Rainer Winzenried dem Tagesspiegel.

Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) kritisierte hingegen das Vorgehen der Wettbewerbshüter als massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit: „Wenn beide Vertragspartner sich geeinigt haben, dann müssen sie das zu den ausgehandelten Konditionen auch tun dürfen“, sagte Geschäftsführer Martin Weyland.

Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Wettbewerbshütern und Gasunternehmen ist unabhängig von der Frage der Ölpreisbindung. Allerdings werde sich das Kartellamt auch um mehr Transparenz bei den Gasendpreisen bemühen, kündigte Böge an. Es genüge nicht, wenn Stadtwerke ihren Kunden einfach erklärten, ein höherer Gaspreis sei auf höhere Ölpreise zurückzuführen.

An diesem Donnerstag will der Berliner Versorger Gasag seine diesjährige Preisanpassung bekannt geben. Im Gespräch ist eine Erhöhung um acht bis 15 Prozent.

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