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Wirtschaft: Kartellamt will erstmals Stromdurchleitung erzwingen

BERLIN (dw).Der im April liberalisierte deutsche Energiemarkt kommt langsam in Fahrt: Erstmals soll nun ein deutsches Energie-Unternehmen zur Durchleitung fremden Stroms gezwungen werden.

BERLIN (dw).Der im April liberalisierte deutsche Energiemarkt kommt langsam in Fahrt: Erstmals soll nun ein deutsches Energie-Unternehmen zur Durchleitung fremden Stroms gezwungen werden.Wie das Bundeskartellamt am Mittwoch ankündigte, will die Behörde dem Kommunalen Elektrizitätswerk Mark AG (Elektromark, Hagen) verpflichten, Strom des amerikanischen Unternehmens Enron Energie GmbH durchzuleiten.Enron hatte bei der Hagener Elektromarkt einen Durchleitungsantrag gestellt, um künftig die Stadtwerke Lüdenscheid mit Strom beliefern zu können.Elektromark hatte die Durchleitung unter dem Hinweis auf technische Schwierigkeiten verweigert.

Nach dem seit April 1998 geltenden Energiekartellrecht "ist ein Energieversorger grundsätzlich verpflichtet, sein Netz Dritten für die Durchleitung zu öffnen", stellten die Wettbewerbshüter nun klar."Eine Verweigerung der Durchleitung erfüllt den Tatbestand des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bzw.der unbilligen Behinderung eines anderen Unternehmens." Es sei nicht zu erkennen, warum die angeblichen "technischen Probleme" der Elektromark AG eine Durchleitung per se verhindern, so die Kartellbehörde weiter.Etwaige Mehrkosten könne ja unter Umständen auf die antragstellende Enron tragen."Die von Elektromark darüber hinaus vorgetragenen Gründe rechtfertigen nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes keine Verweigerung der Durchleitung." Bevor eine formelle Verfügung ergehe, könne Elektromarkt allerdings seine Position noch einmal darlegen.

Die deutsche Tochter des US-Konzerns Enron produziert in Deutschland keinen Strom in eigenen Kraftwerken.Als Stromhändler kauft Enron bei anderen Erzeugern Kilowattstunden ein, um sie gewinnbringend - wie in diesem Fall an die Stadtwerke Lüdenscheidt - weiterzuverkaufen.Seit der Marktöffnung im April hat es bereits mehrere Durchleitungen gegeben.Allerdings mußte bislang noch nie das Bundeskartellamt zur Erzwingung der Durchleitung angerufen werden.Erst im August hatte die Freiburger Energie- und Wasserversorgungs AG (FEW) ihren bis 2014 dauernden Vertrag mit der Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) gekündigt, um Strom billiger aus der Schweiz von der Züricher Watt AG zu beziehen.Zunächst bestand die EnBW auf den Vertrag.Nach einem Anfang Dezember geschlossenen Kompromiß bleibt der Rahmenvertrag jedoch nur bis 2005 gültig.Die Schweizer liefern im Grundlastbereich, während die Karlsruher die Vollversorgung garantieren.Dabei erhielt Freiburg laut FEW "stark verbesserte Bezugsbedingungen".

Auch die Berliner Bewag will bis auf weiteres alle Durchleitungsanträge von Konkurrenten ablehnen.Sie hat bei ihrem Gebietsschutz aber bessere Erfolgschancen als die Hagener Elektromark.Da die Bewag Strom in Kraft-Wärme-Anlagen und aus Braunkohle-Kraftwerken gewinnt, kann sie sich bis zum Jahr 2003 auf umweltpolitische Schutzklauseln berufen.

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