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Wirtschaft: Kartellamt wirft Gasversorgern Missbrauch vor

Unternehmen sollen Preise für Privatkunden zu stark angehoben haben. Behörde leitet Verfahren ein

Bonn Das Bundeskartellamt verdächtigt mehrere Gasversorger, ihren Privatkunden deutlich überhöhte Preise in Rechnung zu stellen. Nach monatelanger Prüfung hat die Behörde jetzt gegen fünf Unternehmen ein förmliches Missbrauchsverfahren eingeleitet. Betroffen sind die RWE-Tochter Mitgas aus Ostdeutschland, die zu Eon gehörende Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben, die EnBW Ostwürttemberg Donau Ries AG, die Mannheimer MVV Energie AG und die SWU Energie GmbH aus Ulm. Diese Unternehmen gehörten zu den teuersten Gasanbietern, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge in Bonn.

Die Wettbewerbsaufsicht hat seit Herbst gegen zahlreiche Versorger ermittelt, nachdem die Branche auf breiter Front Tariferhöhungen von bis zu 14 Prozent angekündigt hatte. Die Versorger begründeten dies mit den Vorgaben vom Ölmarkt, auf dem der Preis auf Rekordwerte geklettert war. Traditionell ist der Gaspreis in den Verträgen, die die Importeure mit den Produzenten schließen, an den Ölpreis gekoppelt und gibt dessen Bewegung zeitverzögert und geglättet wieder. Auch die Versorger, die ihr Gas von den Importeuren beziehen, begründen ihre Erhöhungen mit der Ölpreisbindung.

Das Kartellamt vermutet jedoch, dass die Versorger ihre Marktmacht ausnutzen und unter dem Mantel des Ölpreisarguments ungerechtfertigte Preisaufschläge verstecken. „Für Privatkunden ist das völlig intransparent“, kritisierte Böge. Diese könnten nicht sicher sein, ob ihre Versorger auch sinkende Ölpreise in gleicher Weise weitergeben.

Die fünf Unternehmen haben jetzt Zeit, sich zu rechtfertigen. Sie müssen aber damit rechnen, dass das Kartellamt ihnen die Preiserhöhung untersagt. Die Versorger wollten die Ankündigung des Kartellamts nicht näher kommentieren.

Vier Unternehmen, gegen die das Amt ebenfalls ermittelt hat, haben ein Missbrauchsverfahren abgewendet – darunter der Oldenburger Regionalversorger EWE, der Ende August die Preisrunde eingeläutet hatte. Diese Unternehmen zählten nicht zu den teuersten Anbietern. Zudem hätten sie teilweise angekündigt, ihre Preispläne zu reduzieren und eventuell zu viel gezahlte Tarife zu erstatten, erläuterte Böge.

Parallel zu den amtlichen Prüfungen hatten Verbraucherverbände erheblichen Druck gemacht und Gaskunden ermuntert, Rechnungen zu kürzen. Nach ihrer Ansicht erlaubt dies eine Vorschrift, wonach die Versorger bei ihren Preisen den „Billigkeitsgrundsatz“ beachten müssen. Das ist bei Juristen aber umstritten.

Das Bundeskartellamt selbst kann nur jene 40 der 660 deutschen Versorger überprüfen, deren Leitungen über ein Bundesland hinausgehen. Die anderen unterliegen Länderkontrolle.

Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) erklärte, die Ölpreisbindung an sich werde vom Vorgehen des Kartellamts nicht in Frage gestellt. „Die Gaspreise in Deutschland sind marktgerecht“, sagte BGW-Präsident Uwe Steckert. Erdgas und Heizöl stünden auf dem Wärmemarkt in intensivem Wettbewerb zu einander. In der Tat kritisierte Böge die Ölpreisbindung nur auf der letzten Ebene des Gashandels: der Vertragsbeziehung von Versorger und Privatkunden. Ferngasgesellschaften bleiben dagegen vorerst von einem Verfahren verschont. dc/juf/HB

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