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Kartellrecht: Bundesrat erleichtert Fusionen

Unternehmen können sich künftig in Deutschland leichter zusammenschließen. Der Bundesrat verabschiedete heute eine Kartellrechtsnovelle, nach der Vereinbarungen künftig automatisch freigestellt sind, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Berlin (17.06.2005, 13:08 Uhr) - Das bisherige Anmelde- und Genehmigungsverfahren für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wird damit abgeschafft und durch das System der sogenannten «Legalausnahme» ersetzt. Die Kartellbehörden können allerdings unzulässige Kooperationen im Nachhinein sanktionieren. Die Bußgelder können maximal 10,0 Prozent des Firmenumsatzes erreichen. Der besonders umstrittene Passus über Pressefusionen war am Mittwoch im Vermittlungsausschuss aus dem Gesetz herausgenommen worden.

Wie der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Bernd Pfaffenbach, am Freitag erläuterte, werden mit der Reform des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) europäisches und deutsches Recht wieder angeglichen. Denn seit Mai vorigen Jahres habe für deutsche Unternehmen zweierlei Recht gegolten: deutsches für rein regionale und lokale Vereinbarungen und europäisches für nationale und grenzüberschreitende Bindungen.

Das Gesetz wendet sich auch gegen den Missbrauch von Marktmacht und soll beispielsweise große Handelsketten daran hindern, ihren Lieferanten die Preise zu diktieren. «Marktmächtige Unternehmen dürfen Abhängige nicht veranlassen, Sonderkonditionen zu bieten. Schon das Auffordern ist ein Verstoß», sagte Pfaffenbach. Verbraucherverbänden gibt das Gesetz verbesserte Beteiligungsrechte bei Kartellverfahren.

Pfaffenbach sagte, er sei überzeugt, dass das umstrittene Thema der Pressefusionen in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen werde. Eine Neureglung sei erforderlich, um die wirtschaftliche Basis der Zeitungsverlage zu sichern. Diese habe sich wegen struktureller Veränderungen auf den Anzeigenmärkten und den geänderten Lesegewohnheiten kontinuierlich verschlechtert. «Deshalb braucht die deutsche Presse, deshalb brauchen vor allem kleine und mittlere Zeitungen mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit, um im Interesse der Titelvielfalt eigenständige Redaktionen zu erhalten », sagte der Staatssekretär. (tso)

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