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Wirtschaft: Kassen sollen kein Mutterschaftsgeld zahlen

Zur Stabilisierung der Beitragssätze im deutschen Gesundheitswesen haben die Arbeitgeber ein Sofortprogramm zur Eindämmung der ausufernden Kosten vorgelegt. Zum Ende der Woche war bekannt geworden, dass zahlreiche Krankenkassen zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöhen wollen und der durchschnittliche Satz auf nahe 14 Prozent steigen wird.

Zur Stabilisierung der Beitragssätze im deutschen Gesundheitswesen haben die Arbeitgeber ein Sofortprogramm zur Eindämmung der ausufernden Kosten vorgelegt. Zum Ende der Woche war bekannt geworden, dass zahlreiche Krankenkassen zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöhen wollen und der durchschnittliche Satz auf nahe 14 Prozent steigen wird. Auf rund acht Milliarden Mark werden die Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr geschätzt.

Wie der Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit und Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Christoph Kannengießer, dieser Zeitung sagt, könne die Bundesregierung nicht tatenlos zusehen, wie die Beiträge zur Sozialversicherung - darunter auch die Krankenkassenbeiträge - ansteigen. Dies sei "Gift" für die konjunkturelle Entwicklung.

Ohne das Ziel eines grundsätzlichen Strukturwandels im deutschen Gesundheitswesen aufgeben zu wollen, hat die BDA ein Vier-Punkte-Programm vorgeschlagen, mithilfe dessen die Beiträge in den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stabil gehalten werden sollen. Alle Maßnahmen seien rasch und ohne umfangreiche Gesetzesänderung zu beschließen, hieß es.

Eine kurzfristige Absenkung des Krankengeldniveaus könnte die Kassen um rund 1,5 Milliarden Mark pro Jahr entlasten. Während die Beitragszahler gegenwärtig 90 Prozent des Nettolohns beziehungsweise 70 Prozent des Brutteinkommens als Krankengeld erhalten, sollten diese Sätze nach den Vorschlägen der Arbeitgeber um zehn Prozent abgesenkt werden. Die Beitragszahler erhielten dann nur noch 80 Prozent ihres Nettoeinkommens im Falle ihrer Krankschreibung. Moralisch begründbar, so heißt es in der Argumentation des BDA, sei diese Kürzung vor allem, weil das heutige Krankengeld im Vergleich zu anderen Lohnersatzleistungen ohnehin viel zu hoch sei. So bezögen Rentner gerade mal 70 Prozent des Nettoeinkommens und Arbeitslose 60 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Ein Einsparpotenzial von rund fünf Milliarden Mark jährlich (oder einer Entlastungswirkung von 0,29 Beitragssatzpunkten) sehen die Sozialpolitiker des BDA, wenn die Bundesregierung die Selbstbeteiligungssätze und Zuzahlungen bei Behandlungskosten - auch bei ambulanter Behandlung - wieder so weit anhebt, wie sie vor dem "Solidaritätsstärkungsgesetz" aus dem Jahr 1999 lagen. Ausgenommwen hiervon sollten maximal chronisch Kranke und Härtefälle werden. Alternativ schlägt der BDA vor, Zuzahlungsungspauschalen für bestimmte Behandlungsfälle einzuführen.

Etwa sechs Milliarden Mark - die rund 0,33 Beitragssatzpunkten entsprechen - könnten die gesetzlichen Krankenkassen mittelfristig einsparen, wenn sie einzelne Kassenleistungen ganz oder zumindest teilweise aus dem paritätisch finanzierten Aufgabenkatalog herausstreichen. Der BDA denkt dabei etwa an Zahnersatz, Kiefernorthopädie oder Kuren. Aus Sicht der Arbeitgeber könnte so eine Mischfinanzierung des deutschen Gesundheitswesens eingeleitet werden, die sich aus gesetzlicher und privater Vorsorge zusammensetzt. Ein Paradigmenwechsel, den der BDA ohnehin in der Krankenversicherung fordert und den es im Bereich der Rentenversicherung mit der Rentenreform der Bundesregierung bereits im Ansatz gegeben hat.

Die größte Kostenentlastung versprechen sich die Arbeitgeber allerdings von der Überprüfung des Leistungskataloges und der Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen. Um rund acht bis zehn Milliarden Mark jährlich - entsprechend 0,44 bis 0,56 Beitragspunkten - könnten die gesetzlichen Krankenversicherungen nach Ansicht des BDA entlastet werden, wenn etwa Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen, Sterbegelder und beitragsfreie Versicherungszeiten aus dem Zahlungsbereich der Krankenkassen genommen werden.

Dazu gehören auch ergänzenden Leistungen der Rehabilitation, der Empfängnisverhütung, Sterilisation oder Kosten eines Schwangerschaftsabbruches. Der BDA ist der Auffassung, dass dies Leistungen sind, die von den Betroffenen selbst - oder aus steuerfinanzierten Quellen - zu tragen seien und nicht der Versicherungsgemeinschaft angelastet werden dürften.

asi

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