Wirtschaft: Kein Kinderspiel
Verbraucherschützer mahnen Vertragsbedingungen für PC-Spiele ab. Auch Apple droht eine Klage
Berlin - Verbraucherschützer wollen die Anbieter von Computerspielen zwingen, den Nutzern das Anlegen einer Sicherungskopie zu erlauben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat nach Informationen des Tagesspiegels deshalb drei Spielehersteller abgemahnt. Der Weltmarktführer Electronic Arts (Sims), die Vivendi-Tochter Blizzard Entertainment (World of Warcraft) und die Firma Take2 interactive verwenden unzulässige Lizenzbedingungen, meint der vzbv. Für rechtswidrig halten die Verbraucherschützer vor allem die Klausel, dass Käufer der Software keine private Sicherungskopie ziehen dürfen.
Patrick von Braunmühl, Vizevorstand des vzbv, sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: „Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen“, sagte von Braunmühl am Montag dem Tagesspiegel. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter in ihrer Abmahnung auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden. Sollten die Firmen das nicht unterschreiben, müssen sie damit rechnen, verklagt zu werden.
Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen. „Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht“, sagte Sprecher Martin Lorber. „Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.“ Bereits im vergangenen Juli hatten die Verbraucherschützer Nero, einen Anbieter von Brennsoftware, und den e-Book-Händler Ciando wegen ihrer Lizenzbedingungen abgemahnt. Beide Firmen haben zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Auch gegen die Anbieter von Musikportalen im Internet war der vzbv im vergangenen Jahr vorgegangen. Während das zur Telekom gehörende Portal Musicload erklärte, seine Bedingungen zu überarbeiten, läuft das Verfahren gegen die Apple-Tochter iTunes noch. Die Verbraucherschützer kritisieren vor allem, dass Songs, die man bei iTunes herunterlädt, nur auf dem iPod ohne weitere Zwischenschritte und ohne Qualitätsverlust laufen, nicht aber auf MP3-Playern der Konkurrenz.
Da nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich und Skandinavien entsprechende Verfahren gegen Apple laufen, wollen die Verbraucherorganisationen jetzt zusammenarbeiten. Die Verbraucherombudsmänner aus Finnland und Norwegen, die französische Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir und der vzbv haben am Montag gemeinsame Forderungen vorgestellt, die sie an Apple richten wollen.
Dazu zählen neben der besseren Verzahnung mit anderen Musiksystemen auch verbraucherfreundlichere Vertragskonditionen und Haftungsregelungen. Während die Verbraucherschützer Apple bis September Zeit lassen, für die bessere Vereinbarkeit mit anderen Abspielsystemen zu sorgen, sind sie in den anderen Punkten weniger geduldig. „Werden wir uns im Februar nicht einig, können wir im März klagen“, sagte von Braunmühl dem Tagesspiegel.
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