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Wirtschaft: Kein Nachschlag für die Ineas

Der Bund der Versicherten (BdV) rät ehemaligen Kunden des insolventen Kfz-Versicherers Ineas ab, nachträglich Beiträge an den Insolvenzverwalter von Ineas zu zahlen. Viele Versicherte hatten 2010 ihre Kfz-Versicherung gekündigt, nachdem Ineas den Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang gewährleisten konnte.

Der Bund der Versicherten (BdV) rät ehemaligen Kunden des insolventen Kfz-Versicherers Ineas ab, nachträglich Beiträge an den Insolvenzverwalter von Ineas zu zahlen. Viele Versicherte hatten 2010 ihre Kfz-Versicherung gekündigt, nachdem Ineas den Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang gewährleisten konnte. Nun verlangt der Insolvenzverwalter die Beiträge bis zur Kündigung. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV), hat dafür kein Verständnis: „Der Versicherer kann keine Prämie verlangen, wenn er nicht die Gegenleistung bringt. Wir raten den Betroffenen, nicht zu zahlen.“

Im Sommer vergangenen Jahres waren die finanziellen Schwierigkeiten des Kfz-Versicherers bekannt geworden. Auf ihrer Internetseite hatte die Versicherungsgesellschaft im Juli ihre Kunden darüber informiert, dass Haftpflichtansprüche nicht mehr über die Ineas, sondern über den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe abgewickelt werden. Zudem sei ungewiss, ob Kaskoschäden voll erstattet würden. Der BdV hatte damals den Ineas-Kunden zu einer fristlosen Kündigung und zum Wechsel des Versicherers geraten. Wer nicht selbst kündigte, hatte kurze Zeit später von Ineas die Kündigung bekommen. Ende August 2010 endeten alle Kfz-Versicherungen. Nun werden die Verbraucher, die Ineas zuvorgekommen sind, aufgefordert, die noch ausstehenden Beiträge zu zahlen. Tsp

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