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Wirtschaft: Kein Verlust des Anspruchs durch Praktika im Ausland

Der Bundesfinanzhof hat den Anspruch von Eltern auf Kindergeld bei einem Auslandsaufenthalt ihrer Kinder deutlich ausgeweitet. So könnten ein Au-Pair-Verhältnis mit begleitendem Sprachunterricht, der Besuch eines ausländischen Colleges oder ein Anwaltspraktikum in der Regel als Teil der Berufsausbildung gelten, während der Kindergeld gezahlt werde.

Der Bundesfinanzhof hat den Anspruch von Eltern auf Kindergeld bei einem Auslandsaufenthalt ihrer Kinder deutlich ausgeweitet. So könnten ein Au-Pair-Verhältnis mit begleitendem Sprachunterricht, der Besuch eines ausländischen Colleges oder ein Anwaltspraktikum in der Regel als Teil der Berufsausbildung gelten, während der Kindergeld gezahlt werde. Das habe der VI. Senat in mehreren Urteilen entschieden, gab das oberste deutsche Steuergericht am Donnerstag in München bekannt (Az.: VI R 33/98, 34/98, 50/98, 92/98, 143/98 und 16/99). Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte, bei der Gestaltung der Ausbildung komme Eltern und dem von ihnen unterhaltenen Kind verfassungsrechtlich ein weiter Entscheidungsspielraum zu - unabhängig von Studienvorschriften.

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