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Wirtschaft: Keine Anklage in Mannesmann-Affäre?

Anwälte des Deutsche-Bank-Chefs Ackermann: Das Aktienrecht wurde nicht verletzt

Frankfurt (Main) (ro). Nach Ansicht der Anwälte von Deutsche–BankVorstandssprecher Josef Ackermann gibt es für eine Anklage gegen den Banker im Fall Mannesmann keine „aktienrechtliche Grundlage“. Sie fordern deshalb das Landgericht Düsseldorf auf, die Anklage gegen Ackermann nicht zuzulassen. Hintergrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter anderem gegen Ackermann und IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sind die hohen Abfindungen für Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und mehrere andere ehemalige Vorstände, die das Aufsichtsratspräsidium unter Leitung von Ackermann im Frühjahr 1990 nach der Übernahme von Mannesmann durch die britische Vodafone gewährt hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Banker schwere Untreue vor, weil er das Vermögen der Mannesmann-Aktionäre durch die hohen Abfindungen von insgesamt rund 60 Millionen Euro geschädigt habe. Ackermann habe auch von einem angeblichen Komplott von Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk und von Esser gewusst.

Am Dienstag war eine mehrmonatige Frist des Gerichts für eine Stellungnahme der Anwälte abgelaufen. Insgesamt haben die Anwälte von Ackermann und der anderen Anklagten – IG-Metall-Chef Zwickel, Ex-Mannesmann-Chef Esser, Ex-Mannesmann-Aufsichtsrats-Chef Funk, Ex-Konzernbetriebsrat-Chef Jürgen Ladberg und Ex-Personal-Chef Dietmar Droste – in Düsseldorf Unterlagen im Umfang von mehr als 1000 Seiten abgeliefert.

Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf und Reinhard Marsch-Barner, Chef-Syndikus der Deutschen Bank, halten die Vorwürfe gegen Ackermann für unbegründet. Dabei stützen sie sich auch auf ein Gutachten von Professor Hüffer aus Bochum, eines angeblich führenden deutschen Aktienrechtlers. Danach bewertet die Staatsanwaltschaft schon das formale Zustandekommen der Beschlüsse falsch. Auch die Höhe der Abfindungen sei angemessen gewesen. Esser und die anderen Vorstände hätten schließlich „einen außerordentlichen Beitrag zu einer in der Unternehmensgeschichte einmaligen Steigerung des Wertes der Mannesmann AG geleistet“. Insgesamt habe der Aufsichtsrat seinen Ermessensspielraum bei der Vergütung in keinem Fall überschritten, „weil die Zahlungen den Bestand und die dauerhafte Rentabilität der Gesellschaft nicht berührt haben“.

Aufgrund dieser Einschätzung kann nach Ansicht von Kempf und Marsch-Barner auch das Strafrecht nicht herangezogen werden. Wie schon kurz nach der Anklageerhebung im Frühjahr weisen die Anwälte den Komplott-Vorwurf zurück. „Die Verteidigung verwahrt sich erneut gegen solche Unterstellungen“, heißt es in einer Erklärung der Anwälte. Ursache für die Einschätzung der Staatsanwälte könne nur sein, dass sie keine ausreichende Kenntnis vom Zustandekommen der Beschlüsse hätten. „Wir erwarten deshalb, dass das Gericht die Anklage nicht zulässt“, sagte Kempf.

Auch IG-Metall-Chef Zwickel hat nach Angaben von IG-Metall-Sprecher Claus Eilrich nichts zu befürchten. Weder Zwickel noch die IG Metall hätten sich im Fall Mannesmann irgendeinen Vorteil verschafft oder sich gar persönlich bereichert. Wann das Landgericht in Düsseldorf eine Entscheidung über die Anklage trifft, ist nach wie vor unklar. Nach Angaben eines Gerichtssprechers werde es angesichts des umfangreichen Materials auf jeden Fall „Monate“ dauern.

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