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Wirtschaft: Keine Einwände: Länder für Abschaffung des Rabattgesetzes

Die Bundesländer haben keine Einwände gegen die von der Regierung geplante Abschaffung des Rabattgesetzes. In einer ersten Stellungsnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf des Kabinetts machte der Bundesrat am Freitag keine Änderungswünsche geltend.

Die Bundesländer haben keine Einwände gegen die von der Regierung geplante Abschaffung des Rabattgesetzes. In einer ersten Stellungsnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf des Kabinetts machte der Bundesrat am Freitag keine Änderungswünsche geltend. Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag und damit auf den parlamentarischen Weg gehen können. Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer oder Herbst in Kraft treten. Nach den Plänen der Regierung soll das fast 70 Jahre alte Rabattgesetzes gestrichen werden. Auch die ebenso alte Zugabeverordnung soll fallen. Damit wird Händlern die Möglichkeit eingeräumt, Kunden mit höheren Rabatten und Geschenken zu locken. Bisher sind Rabatte nur bis zu einer Höhe von drei Prozent des Kaufpreises möglich; zugegebene Geschenke dürfen nur einen geringen Wert haben. Der Einzelhandel fürchtet allerdings einen scharfen Wettbewerb mit großen Handelsketten.

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