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Wirtschaft: Keine groben Unstimmigkeiten

Wie viel Geld gespart, in Lebensversicherungen oder Aktien angelegt ist, welchen Wert das Auto hat, wie groß die Wohnung ist – all dies müssen Antragsteller für das Arbeitslosengeld II wahrheitsgemäß angeben. „Wir machen Plausibilitätsprüfungen“, sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Wie viel Geld gespart, in Lebensversicherungen oder Aktien angelegt ist, welchen Wert das Auto hat, wie groß die Wohnung ist – all dies müssen Antragsteller für das Arbeitslosengeld II wahrheitsgemäß angeben. „Wir machen Plausibilitätsprüfungen“, sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Eine detaillierte Prüfung sei wegen der großen Zahl der Anträge nicht möglich – 2,2 Millionen Formulare werden bis Anfang September verschickt. Dass ein Arbeitsvermittler losgeht und die angegebenen Vermögensgegenstände selbst in Augenschein nimmt, werde es jedoch nur bei groben Unstimmigkeiten geben. Immerhin handele es sich bei den Antragstellern in der Regel um Personen, die der Arbeitsvermittler schon länger kenne, sagt die Sprecherin. Ein Zutrittsrecht zur Wohnung haben die Arbeitsvermittler jedoch nicht. Auf jeden Fall aber werden die Angaben zum Geldvermögen regelmäßig mit den Daten vom Bundesamt für Finanzen abgeglichen, das über die Zinserträge Auskunft gibt. Auch mit den Krankenkassen , die über die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse Auskunft geben, findet ein Datenabgleich statt. Und schließlich gehen die Vermittler auch – anonymen – Hinweisen aus der Bevölkerung über Missbrauchsfälle nach, die bei den Agenturen eingehen. vis

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