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Wirtschaft: Keine Kunststoffabfälle in alte Bergwerke

Kunststoffabfälle dürfen nicht in stillgelegte Bergwerke verfüllt werden. Eine solche Entsorgung wäre nur in zugelassenen Untertagedeponien erlaubt, urteilte am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin.

Kunststoffabfälle dürfen nicht in stillgelegte Bergwerke verfüllt werden. Eine solche Entsorgung wäre nur in zugelassenen Untertagedeponien erlaubt, urteilte am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Es verhinderte damit eine kostengünstige Entsorgung von Müllresten des Grünen Punkts (AZ: 4 C 13.98). Die Bergbau-Behörden in Baden-Württemberg hatten die Südwestdeutschen Salzwerke AG angewiesen, ein stillgelegtes Bergwerk aufzufüllen, um ein Einstürzen der Stollen zu verhindern. Für den so genannten Bergversatz wollte das Unternehmen nicht mehr verwertbares Kunststoffgranulat aus dem Dualen Systems Deutschland beimengen. Den Beteiligten, so die Richter, gehe es nur darum, den Müll loszuwerden.

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