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Wirtschaft: Keine Steuern und Zölle in der Freihandelszone

Die Freihandelszone ist "ein abgeschlossenes Gebiet, in dem Waren ohne Zollgebühren und ähnlichen Einfuhrabgaben sowie ohne Mehrtwertsteuer, die bei Einfuhr fällig würde, bewegt werden können." Unternehmen können in diesen Freizonen importierte Waren weiterverarbeiten und anschließend wieder exportieren, ohne Steuern oder Zölle zahlen zu müssen.

Die Freihandelszone ist "ein abgeschlossenes Gebiet, in dem Waren ohne Zollgebühren und ähnlichen Einfuhrabgaben sowie ohne Mehrtwertsteuer, die bei Einfuhr fällig würde, bewegt werden können." Unternehmen können in diesen Freizonen importierte Waren weiterverarbeiten und anschließend wieder exportieren, ohne Steuern oder Zölle zahlen zu müssen. Zudem können in diesen Gebieten Waren gelagert werden, bis sie benötigt werden, was die Liquidität eines Betriebes verbessern kann. Zudem entfallen in Freizonen die sonst bei Lagerhaltung meist geforderten Garantien und Bürgschaften.

Die erste Sonderwirtschaftszone gab es bereits 166 vor Christus auf der griechischen Insel Delos. Am Wasser blieben sie auch lange; im vorigen Jahrhundert entstand so der Hamburger Freihafen. 1991 folgten in Deutschland Duisburg und Deggendorf. Nach einer Zollkodex-Änderung der EU sind Freizonen inzwischen auch an Flughäfen möglich. In Deutschland muß dafür die Gesetzgebung geändert werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind in Deutschland die Freizonen namentlich aufgeführt. Ergänzt werden müßte die Liste jetzt um Schönefeld. Dafür ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Berlin und Brandenburg müssen die möglichen Flughafen-Konkurrenten davon noch überzeugen.

Weitere Vergünstigungen würde es in Schönefeld nicht geben. Steuererleichterungen, wie es sie zum Beispiel in türkischen Freizonen oder auch im irischen Shanon gibt, sind nicht vorgesehen. Zudem gelten in Deutschland auch in den Freizonen die üblichen Tarifverträge.

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