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Kfz-Versicherung: Sparmodelle für Autofahrer

Viele Autofahrer könnten bei ihrer Kfz-Versicherung einige hundert Euro im Jahr sparen. Experten halten einen Wechsel für sinnvoll, da viele Versicherer ihre Beiträge geändert haben.

Frankfurt/Main - Versicherungen können zum Jahresende gekündigt werden, wenn das Schreiben bis zum 30. November bei der Gesellschaft eingegangen ist. So lässt sich die Prämie optimieren:

RABATTDSCHUNGEL: Ein wahres Dickicht von Rabatten erschwert Vergleiche. Zwar gewähren alle Versicherer Nachlässe für langes unfallfreies Fahren, doch die Bedingungen sind unterschiedlich. Manche geben Rabatte für Zweitwagen, andere für Frauen, Familienväter, Bankangestellte oder Beamte. Einige zeigen sich kulant, wenn bereits Eltern oder Ehepartner bei der Gesellschaft Verträge haben.

FÜHRERSCHEINNEULINGE: Sie müssen für die Haftpflicht oft bis zu 230 Prozent des Basissatzes berappen. Deshalb lohnt es sich gerade hier, Tarife zu vergleichen. Die Unterschiede betragen bis zu mehrere tausend Euro im Jahr. Auf Rabatt kann hoffen, wer bereits einen Motorradführerschein hat. Am billigsten wird es für Fahranfänger jedoch, wenn die Eltern den Wagen versichern.

RABATTE UND NORMALTARIFE: Wenn ein Rabatt angeboten wird, heißt dies nicht immer, dass der Tarif günstiger ist als bei der Konkurrenz. Denn manche Unternehmen unterbieten mit ihren normalen Tarifen die Rabattangebote teurer Gesellschaften. Nachlässe sind zudem oft an Bedingungen geknüpft: So darf etwa der Wagen nur vom Halter gefahren oder die Kilometerleistung nicht überschritten werden.

RISIKOABDECKUNG: Der Preis allein macht es nicht - Kunden sollten auch gut überlegen, welche Risiken sie abdecken wollen. So versichert die Mallorca-Police den Mietwagen im Urlaub zu deutschen Konditionen. Ein erweiterter Wildschaden schließt Schäden durch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen oder Vögel ein. Wird ein Neuwagen gestohlen oder kommt es zum Totalschaden, erhält der Kunde bei der Neuwertentschädigung den Originalpreis des Wagens.

WECHSELN: Bis zum 30. November muss die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Der Brief sollte jedoch erst abgeschickt werden, wenn ein verbindliches Alternativangebot vorliegt. Nach dem Stichtag kann nur noch bei einer Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel gekündigt werden. (tso/AFP)

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