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Wirtschaft: Klagen gegen Billigflieger

Verbraucherschützer vor Gericht

Berlin (fw). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Verfahren gegen Billigfluganbieter wegen irreführender Werbung eingeleitet. Anfang Mai habe der Verband eine Klage gegen British Airways eingereicht, weil ein eindeutiger Hinweis auf eine begrenzte Platzkontingentierung fehlt, teilte die vzbv mit. „Die Fluggesellschaften führen die Verbraucher mit irreführenden Lockvogelangeboten an der Nase herum“, so Patrick von Braunmühl, Bereichsleiter beim vzbv. So würden die Unternehmen in ihrer Werbung bewusst darauf verzichten, auf das eng begrenzte Platzkontingent für günstig beworbene Flüge hinzuweisen.

Auch gegen HapagLloyd-Express läuft eine Klage. Bezüglich einer Werbung des Unternehmens hat der vzbv vor dem Landgericht Hannover Klage eingereicht. Auslöser ist eine Werbung, in der das Unternehmen mit einem günstigen „ab-Preis“ von 19,99 Euro wirbt, ohne darauf hinzuweisen, dass im Schnitt lediglich 9 von 144 Sitzplätzen (6,3 % des Gesamtvolumens pro Flug) für diesen Preis zur Verfügung stehen.

„Da schwenkt die Vorfreude auf ein Flugschnäppchen schnell in Frustration um“, so von Braunmühl. Der vzbv fordert die Unternehmen auf, die Verbraucher nicht weiter in die Irre zu führen und unübersehbar auf das begrenzte Angebot hinzuweisen.

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