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KLAGEN: KLAGEN

Nicht nur gegen Tarif-, auch gegen einzelne Arbeitsverträge kann man vorgehen. Verdienen die Kollegen mehr oder bekommen sie mehr Urlaub, kann das ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sein.

Nicht nur gegen Tarif-, auch gegen einzelne Arbeitsverträge kann man vorgehen. Verdienen die Kollegen mehr oder bekommen sie mehr Urlaub, kann das ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sein. Allerdings hat eine Klage nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn eine strukturelle Benachteiligung vorliegt. Zahlt der Chef generell Frauen oder Jüngeren für dieselbe Arbeit weniger Lohn und kann er keine Gründe dafür vorweisen, können Arbeitnehmer vor Gericht versuchen, eine Besserstellung durchzusetzen. hej

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