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Wirtschaft: Klagen lohnt sich nicht

Gerichtsverfahren im Ausland sind langwierig und teuer

Wer im Ausland shoppt, kann Geld sparen. Doch das Ersparte geht schnell wieder drauf, wenn das Produkt nicht funktioniert. Denn wer versucht, seinen Verkäufer zu verklagen, braucht viel Geld und viel Geduld.

Ausschlaggebend ist immer das Recht des Landes, in dem man die Ware gekauft hat. Und das ist unterschiedlich. Denn die „Europäische Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf“, die eigentlich seit Januar 2002 in allen EU-Staaten umgesetzt sein müsste, haben Frankreich, Italien, Holland, Belgien und Luxemburg noch nicht in ihre Gesetzesbücher übernommen. Nach der EU-Richtlinie können Käufer zwei Jahre lang reklamieren (Reparatur, Neulieferung, Preisminderung oder Rückabwicklung des Vertrags), wenn eine Ware beim Kauf mangelhaft war.

„Wenn EU-Länder säumig sind, gilt die Richtlinie auch ohne Umsetzung“, sagt Victoria Villamar vom europäischen Verbraucherverband Beuc. Konsequenz: Auch Frankreich- oder Holland-Urlauber könnten sich auf europäisches Recht berufen. Doch diese Sicht ist selbst unter Verbraucherschützern umstritten: „Eine unmittelbare Drittwirkung gibt es nicht“, meint Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Betroffene Verbraucher könnten einzig den säumigen Staat auf Schadenersatz verklagen – praktikabel ist das nicht.

Dennoch sind auch Spanien- oder Belgien-Touristen nicht rechtlos. Auch diese Länder haben Gewährleistungsvorschriften, die den Käufer schützen. Wie das im Einzelnen funktioniert, können Sie bei der Clearingstelle von „Euro-Info-Verbraucher e.V.“ in Kehl erfragen (siehe nebenstehenden Artikel). Und auch die osteuropäischen Beitrittskandidaten Polen, Ungarn und Tschechien haben ihre verbraucherrechtlichen Hausaufgaben bereits gemacht. Die Gewährleistungsrechte in diesen Ländern sind der EU-Richtlinie nachgebildet.

Recht haben und Recht bekommen sind jedoch unterschiedliche Dinge. Wer den ausländischen Händler verklagen will, muss das vor Ort tun. Das heißt, es werden erst einmal Anwalts- und Gerichtskosten fällig. Und anders als in Deutschland werden in vielen anderen europäischen Ländern dem Gewinner die Kosten nicht ersetzt. Vielmehr trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Hinzu kommt: Die Verfahren dauern lange. Bis ein Prozess in Warschau beendet ist, können über drei Jahre vergehen, in Tschechien und Ungarn rund zwei. Konsequenz: Wegen Kleinigkeiten zu klagen, lohnt sich auf gar keinen Fall. Versuchen Sie daher, sich außergerichtlich zu einigen.

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