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Laut Klageschrift soll Google den Online-Werbemarkt zugunsten von Meta manipuliert haben.

© Yui Mok/PA Wire/dpa

Klageschrift gegen Internetriesen: Führungsspitzen von Google und Meta an illegalen Absprachen beteiligt

Mehrere US-Bundesstaaten werfen Google und Meta Manipulation des Online-Werbemarkts vor. Es ist nicht die einzige Klage, die der Facebook-Konzern abwehren muss.

Mehrere US-Bundesstaaten werfen Führungsspitzen von Google und des Facebook-Mutterkonzerns Meta vor, direkt an illegalen Absprachen für eine marktbeherrschende Stellung bei Online-Werbung beteiligt gewesen zu sein. Das von Texas angeführte Bündnis reichte am Freitag (Ortszeit) eine überarbeitete Fassung seiner gegen Google gerichteten Klageschrift vom Dezember 2020 ein. Demnach waren Google-Chef Sundar Pichai und sein Stellvertreter Philipp Schindler sowie offenbar auch Meta-Co-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg an den Absprachen beteiligt.

Die Bundesstaaten werfen Google vor, die Versteigerung von Online-Werbung manipuliert zu haben, um jede Konkurrenz auszuschalten. Bei den Auktionen handelt es sich um ein ausgefeiltes System, das entscheidet, welche Werbeanzeigen auf Grundlage anonymer Nutzer-Profile auf Internetseiten erscheinen.

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Dazu hätten Google und Facebook im September 2018 eine Vereinbarung getroffen, legen die Staatsanwälte der beteiligten Bundesstaaten dar. Unterzeichnet wurde diese demnach von Schindler und der „Geschäftsführerin und Mitglied des Facebook-Vorstands, die selbst eine Zeit lang die Werbeabteilung bei Google geleitet hatte“. Der Name dieser Facebook-Vertreterin wurde geschwärzt. Aus den Angaben ergibt sich aber, dass es sich um Sandberg handeln muss.

In der Klage wird außerdem eine E-Mail an Facebook-Chef Mark Zuckerberg zitiert, die offenbar von Sandberg stammt. Darin wird die Vereinbarung mit Google als „strategisch sehr wichtig“ bezeichnet. Weiter heißt es: „Wir sind kurz vor der Unterzeichnung und brauchen die Zustimmung, um weiter zu machen.“ Aus der Klageschrift geht auch hervor, dass die Abmachung auch von Pichai, der Google und dessen Mutterkonzern Alphabet leitet, „persönlich gebilligt“ worden sei.

Mark Zuckerberg
Mark Zuckerberg

© imago/IP3press/Christophe Morin

Google reagierte zunächst nicht auf die Bitte um eine Stellungnahme. Der Internetriese hat Vorwürfe der Marktmanipulation aber bereits wiederholt zurückgewiesen.

Meta sprach in seiner Reaktion auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP von einer „nicht exklusiven Bieter-Vereinbarung mit Google“. Ähnliche Vereinbarungen habe Meta auch mit anderen Plattformen getroffen und damit den Wettbewerb bei der Platzierung von Werbung erhöht.

Gegen Google richten sich noch zwei weitere Klagen der US-Behörden. In einer davon wirft die US-Regierung dem Unternehmen ein „illegales Monopol“ bei der Online-Suche und Online-Werbung vor. Die im Oktober eingereichte Klage könnte zu einer Aufspaltung des Internetriesen führen.

Auch gegen Facebook herrscht eine weitere Kartellklage

Nachdem die US-Regierung ihre Wettbewerbsklage gegen Facebook vor Gericht bringen konnte, lassen auch Dutzende Bundesstaaten nicht locker. 48 Generalstaatsanwälte von US-Staaten und -Territorien gingen am Freitag in Berufung gegen die Entscheidung des Richters, der ihre Klage im vergangenen Jahr abgewiesen hatte.

Der zentrale Vorwurf in der Klage der Bundesstaaten und der US-Handelsbehörde FTC ist identisch: Facebook habe die Dienste Instagram und WhatsApp gekauft, um sein Monopol bei Online-Netzwerken auf unlautere Weise zu schützen. Deshalb müsse Facebook gezwungen werden, sie wieder abzustoßen.

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Der Richter James Boasberg hatte im vergangenen Sommer zunächst beide Klagen abgewiesen. Im Fall der FTC (Federal Trade Commission) kritisierte er, dass der Monopol-Vorwurf gegen Facebook nicht ausreichend belegt worden sei. Er ließ der Kommission aber die Möglichkeit offen, die Klage nachzubessern. Die mit Zahlen untermauerte zweite Version der Klage nahm er nun diese Woche an. Den Bundesstaaten gab Boasberg aber keine Chance. Er argumentierte, dass sie unangemessen lange mit einer Klage gewartet hätten und deshalb ihre Ansprüche verfallen seien.

In der Berufung kontern die Generalstaatsanwälte, zum einen sei dieses Prinzip nicht auf Staaten anwendbar. Zum anderen sei das Ausmaß des wettbewerbswidrigen Verhaltens von Facebook erst mit der Zeit sichtbar geworden. Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Die US-Wettbewerbshüter hatten die Übernahmen damals freigegeben.

Der Facebook-Konzern Meta zeigte sich in einer Reaktion auf die Annahme der FTC-Klage überzeugt, „dass die Fakten die grundlegende Schwäche der Vorwürfe aufdecken werden“. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für Wettbewerb und Nutzer gewesen, sagte ein Sprecher.

Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens eMarketer hatte Facebook vergangenes Jahr einen Anteil von 23,7 Prozent am weltweiten Online-Werbemarkt. Davor liegt Google mit einem Marktanteil von 28,6 Prozent. (AFP, dpa)

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