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Wirtschaft: Klaus Esser bekommt 10000 Euro Schmerzensgeld Früherer Mannesmann-Chef verliert aber in der Hauptsache

Düsseldorf (ze). Nach dem Ende des kurzen Termins hat Klaus Esser einigen Beratungsbedarf.

Düsseldorf (ze). Nach dem Ende des kurzen Termins hat Klaus Esser einigen Beratungsbedarf. Während der Anwalt des Landes NordrheinWestfalen auf dem Flur stolz verkündet, wie sehr er sich über diesen klaren Punktsieg freut, wirkt der frühere Mannesmann-Chef viel weniger fröhlich als vor dem Urteil. Er zieht sich mit seinen beiden Anwälten in eine Ecke des Gerichtszimmers zurück und stellt der vorsitzenden Richterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch die eine oder andere Frage. Ellen Stockschlaeder Noll hatte ihm wenige Minuten zuvor eröffnet, dass sie seine Klage gegen das Land auf Amtshaftung für wenig begründet hielt und deshalb überwiegend abgewiesen habe. Nur in einem Punkt war sie ihm entgegengekommen. „Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger 10000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen“, hatte die Richterin ausgerufen und zumindest an dieser Stelle hellten sich die Gesichtszüge von Esser etwas auf.

Genau darauf setzt er, als er wenige Minuten später den Gerichtssaal verlässt, um sich den Reportern zu stellen. „Das ist ein schöner Tag, der Spruch ist ein großer Sieg für den Rechtsstaat.“ Esser freut sich über das Schmerzensgeld. Dass es nicht die gewünschten 100000 Euro geworden sind, darüber mag sich der frühere Vorstandsvorsitzende von Mannesmann nicht aufregen. Die Richterin ist Essers Argumenten gefolgt, sie hält verschiedene Vorgänge in der nordrhein-westfälischen Justiz für unrechtmäßig. Zunächst beklagte sie, dass Esser von den geplanten Ermittlungen gegen ihn aus dem „Spiegel“ erfahren hat. Die Journalisten waren beim zuständigen Generalstaatsanwalt und der hatte wahrheitsgemäß erzählt, dass Ermittlungen aufgenommen würden. „Gangster in Nadelstreifen“, lautete daraufhin die Überschrift eines „Spiegel“-Artikels. Dieser Bericht wurde später auf der Internetseite des Justizministeriums verbreitet, auch das monierte die Richterin. Für unakzeptabel hält sie ferner die Äußerungen des leitenden Oberstaatsanwaltes, der bei der Präsentation der Vorwürfe gegen Esser darüber fabulierte, der Mann sei im „umgangssprachlichen Sinne käuflich“ gewesen.

Dass Esser die Richterin trotz dieses Achtungserfolges eher mäßig überzeugt hat, beweist ein anderer Umstand. „Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger“, urteilte Ellen Stockschlaeder Noll. Denn in der Hauptsache hat sie seine Sicht der Dinge zurückgewiesen. Esser hielt die gesamten Ermittlungen gegen ihn für rechtswidrig und genau das sollte die Richterin bestätigen. Die hat nun das genaue Gegenteil getan. Sie sieht erhebliche Hinweise auf Untreue – eben jenen Vorwurf, den die Staatsanwälte gegen Esser im Hauptverfahren erheben und über den demnächst eine andere Kammer des Landgerichtes entscheiden muss.

Die Richterin sieht einen deutlichen zeitlichen Zusammenhang mit der Sonderprämie für Esser über mehr als 15 Millionen Euro und der endgültigen Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr und ihren am Urteil beteiligten Kollegen nicht ersichtlich sei, wofür das viele Geld gezahlt worden ist und vor allem: was die Aktionäre von Mannesmann eigentlich davon gehabt hätten, dass der Führungskreis um Esser mit Millionen bedacht worden ist.

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