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Wirtschaft: Kleinaktionäre: Höhere Abfindung

Kleinaktionäre können bei einer Übernahmen des Unternehmens durch eine andere Gesellschaft künftig mit einer höheren Abfindung rechnen als bislang. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist für die Berechnung von Ausgleich oder Abfindung nun der durchschnittliche Börsenkurs von drei Monaten vor dem Stichtag entscheidend.

Kleinaktionäre können bei einer Übernahmen des Unternehmens durch eine andere Gesellschaft künftig mit einer höheren Abfindung rechnen als bislang. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist für die Berechnung von Ausgleich oder Abfindung nun der durchschnittliche Börsenkurs von drei Monaten vor dem Stichtag entscheidend. Durch diese Frist würden im Gegensatz zum reinen Stichtagsprinzip Manipulationen des Aktienkurses vor der Übernahme erheblich erschwert, heißt es in der Beschlussbegründung. (AZ: II ZB 15/00) Im zugrundeliegenden Fall haben nun die Aktionäre der Deutsch-Atlantischen Aktiengesellschaft (DAT) Anspruch auf eine höhere Abfindung. Die DAT war 1988 von der Altana übernommen worden. Außenstehenden DAT-Aktionären war eine Barabfindung von 550 und dann 600 Mark je Aktie geboten worden, obwohl der Börsenkurs in den Monaten vor der Übernahme zwischen 1000 und 1200 Mark lag. Kleinaktionären, die keine Barabfindung wollten, war ein Aktientausch im Verhältnis von 14 Atlanta- für zehn DAT-Aktien angeboten worden, das Angebot wurde dann auf 20,2 zu zehn aufgestockt.

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