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Im Stress. Fast die Hälfte der 300 Mitarbeiter der Finanzagentur beschäftigt sich derzeit mit Beschwerden und Anfragen. Foto: pa/dpa

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Wirtschaft: Kleine Zinsen, großer Ärger

Die Finanzagentur des Bundes droht Anlegern mit der Kündigung ihres Kontos.

Hendrik S. ist empört. „Meine Schwiegereltern tragen seit vielen Jahren ihr Geld zum Staat – und nun jagt er sie mit über 70 noch aufs Amt“, regt sich der Berliner auf. Seiner Familie ergeht es wie vielen tausend Bundesbürgern. Sie haben Ende 2011 zum zweiten Mal Post von der Finanzagentur des Bundes bekommen, wo ihre Bundesschatzbriefe und andere Bundeswertpapiere kostenlos verwaltet werden. In dem Brief werden alle Kontoinhaber ultimativ aufgefordert, sich bis zum 31. Januar 2012 bei den Schuldenverwaltern des Bundes zweifelsfrei zu identifizieren – per beglaubigter Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Dies schreibe das Geldwäschegesetz so vor. „Wer die nötigen Unterlagen nicht eingebracht hat, muss damit rechnen, dass gekündigt wird“, sagt ein Sprecher der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

Es geht um viel Geld: 10,8 Milliarden Euro haben private Gläubiger bei der Agentur angelegt. Im Schnitt liegen 26 000 Euro auf jedem Konto. Gerade in der Euro-Schuldenkrise erfreuen sich die Bonds des Bundes größter Beliebtheit. Anleger in aller Welt suchen einen sicheren Parkplatz für Ihr Geld und akzeptieren dafür deutsche Mini-Zinsen. Anleger, die schon seit Jahren dabei sind, mussten sich bislang nicht identifizieren. Bis zum 31. Januar ist dies noch möglich – und es droht eine Kündigungswelle. Denn von 424 000 angeschriebenen Gläubigern hätten bis Dezember erst 100 000 ihre persönlichen Dokumente eingereicht, wie der Sprecher der Finanzagentur sagt.

Die Agentur folge nur den gesetzlichen Vorgaben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Geld- Richtlinie sei die Finanzagentur bereits zum 30. April 2011 zur Anwendung des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet worden. Der Gesetzgeber begründe die Neuregelung damit, dass auch Bundeswertpapiere für Zwecke der Geldwäsche missbraucht würden. Für die Inhaber der Papiere gelten deshalb „verschärfte Regeln zur Identifizierung“.

Hendrik S. hält das Vorgehen der Finanzagentur für unverhältnismäßig. „Niemand hat etwas gegen die Bekämpfung der Geldwäsche“, sagt der Finanzfachmann. Aber der Ton, den die Finanzagentur anschlage, und die Art und Weise, wie Kleinanleger kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist behandelt würden, sei nicht in Ordnung. „Man sieht ja, welchen Tsunami der Empörung das auslöst.“

In der Tat: Nachdem die Agentur ihre Kündigungsdrohung an jene Kunden verschickt hatte, die auf ein erstes Schreiben Mitte 2011 nicht reagiert hatten, riefen täglich bis zu 9000 Kunden in der Frankfurter Zentrale an, um sich über die neuen Regelungen zu informieren – aber nur 1000 kamen durch. Der Ärger war groß, die Agentur reagierte genervt und musste sich entschuldigen. „Die Finanzagentur legt großen Wert auf Kundenzufriedenheit“, heißt es in einer Mitteilung vom vergangenen Freitag. „Aus diesem Grund bedauern wir, dass unsere jüngsten Anschreiben zu Irritationen geführt haben.“

Mittlerweile wurden die Kapazitäten der täglich beantworteten Anrufe auf 1500 erhöht, aber noch immer bleiben etliche Kunden in den Warteschleifen hängen. „Es sind aber nicht mehr so viele wie vorher“, sagt der Sprecher. Fast die Hälfte der 300 Mitarbeiter der Agentur beschäftigt sich derzeit mit den Anfragen, 140 zusätzliche Kräfte wurden im Telefondienst eingesetzt. Hendrik S. gelang erst nach vier Wochen der erste telefonische Kontakt. Eine Beschwerde beim Bundesfinanzministerium scheiterte – der Berliner kam über die Telefonzentrale nicht hinaus.

Um die aufgeschreckten Kunden zu beruhigen, versichert die Finanzagentur, auch im Fall einer Kündigung des Schuldbuchkontos könnten die darauf angelegten Gelder ausgezahlt werden, Zinsen auf die Bundeswertpapiere würden weiter berechnet und samt Nennbetrag am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Allerdings: Ohne Konto können die Kunden weder neue Bundeswertpapiere kaufen, noch vorhandene Wertpapiere umtauschen oder fälliges Geld wieder anlegen, wie die Stiftung Warentest zu bedenken gibt. Die Finanzagentur führe nur noch Rückgabe- und Verkaufsaufträge aus oder übertrage die Wertpapiere auf ein anderes Depot. Auch Daueraufträge nimmt die Agentur nicht mehr an. „Zum Zwangsverkauf kommt es aber nicht.“

Wer sich mit einer beglaubigten Ausweiskopie bei der Finanzagentur identifiziert hat, dessen Daten werden für fünf Jahre gespeichert. „Das ist nicht unüblich“, versichert eine Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Grundsätzlich könne man darüber streiten, ob eine aufwendige Identifizierung notwendig sei. „Zumal für die Kunden Kosten und Aufwand entstehen“, sagt die Sprecherin. „Aber der Gesetzgeber hat nun mal entscheiden.“

Derzeit sei man aber mit der Finanzagentur im Gespräch, ob neben der Beglaubigung von Ausweiskopien auch das kostenlose Post-Ident-Verfahren angewendet werden könnte – dessen Kosten die Finanzagentur zu tragen hätte. Macht die Schuldenverwaltung allerdings ihre Kündigungsdrohung wahr, drängt die Zeit. In fünf Tagen läuft die Frist ab.

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