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Nicht alle Knöllchen, die verteilt werden, werden hinterher auch eingetrieben - besonders nicht die aus dem Ausland.

© dpa / Stefan Sauer

Knöllchen im Ausland: Wegwerfen und abwarten

Knöllchen, die deutsche Autofahrer im Urlaub kassieren, werden meist nicht eingetrieben. Nur ein Land macht ernst: die Niederlande.

Gute Nachrichten für deutsche Verkehrssünder, die während ihres Urlaubs im EU-Ausland mit überhöhter Geschwindigkeit oder dem Handy am Steuer erwischt worden sind: Viele EU-Länder vollstrecken Bußgelder von Touristen nicht, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“. Griechenland, Irland und Italien hätten den dazu nötigen Rahmenbeschluss der Europäischen Union gar nicht umgesetzt, sie könnten die Gelder selbst dann nicht eintreiben wenn sie wollten.

Andere Länder würden freiwillig davon absehen, hat die Stiftung Warentest herausgefunden. Anders die Niederlande: Wer dort Verkehrsverstöße begeht, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Über 98 Prozent der knapp 9400 ausländischen Ersuche kamen im Jahr 2014 aus den Niederlanden.

Mit Österreich hat Deutschland ein Abkommen

Grundsätzlich gilt: EU-Bußgelder können ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden. Diese Summe ist schnell erreicht. Wer in Frankreich beim Autofahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro oder mehr rechnen. In Spanien drohen 200 Euro, in den Niederlanden 230 Euro. Wer sich in Großbritannien nicht anschnallt, kann bis zu 700 Euro zahlen; in Deutschland kostet der Verstoß dagegen nur 30 Euro.

Bußgelder aus dem Ausland können – theoretisch – ab einer Höhe von 70 Euro durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden. Diese Grenze ist auch erreicht, wenn das Bußgeld 50 Euro beträgt und zusätzlich 20 Euro Verfahrenskosten hinzu kommen. Deutschland hat zudem ein Abkommen mit Österreich: Geldbußen aus dem Alpenland können laut „Finanztest“ schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Wer nicht gerade in den Niederlanden ertappt worden ist, kann jedoch in der Praxis darauf hoffen, ungeschoren davon zu kommen. Urlauber, die nach ihrer Rückkehr nichts mehr von ihrem Verkehrsdelikt hören, können die Angelegenheit daher in den meisten Fällen aussitzen; auch auf Briefe von Inkassobüros müssen sie nicht reagieren, schreibt „Finanztest“. Inkassobüros haben rechtlich nämlich keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken. Sie setzen darauf, dass der Angeschriebene das nicht weiß – und freiwillig zahlt.

Manchen Ländern fällt die fehlende Zahlung am Flughafen auf

Manchmal ist es jedoch sinnvoll, seine Schuld zu begleichen – nämlich dann, wenn man erneut in das jeweilige Land reisen möchte. Wer als Verkehrssünder erwischt wurde, muss bei einer offenen Geldbuße nämlich mit Konsequenzen rechnen. Denn bei der Rückkehr bleiben die Bußgeldbescheide weiterhin vollstreckbar.

Nach Angaben des ADAC gibt es je nach Land unterschiedliche Verjährungsfristen – in Spanien zum Beispiel vier Jahre, in Italien fünf. In manchen Ländern fällt die fehlende Zahlung bei der Passkontrolle am Flughafen auf, in anderen bei einer Verkehrskontrolle, in die man hineingeraten kann. Deshalb raten die Verbraucherschützer, auf jeden Fall dann das Bußgeld – freiwillig – zu zahlen, wenn man vorhat, das Land erneut zu bereisen.

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