zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Köhler hat Vorbehalte gegen private Flugsicherung

Der Bundespräsident lässt prüfen, ob das Privatisierungsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Langsam wird die Zeit knapp

Von

Berlin – Bundespräsident Horst Köhler tut sich schwer damit, das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu unterschreiben. Der Bundestag habe bei seinen Beratungen „erkennen lassen, dass er verfassungsrechtliche Risiken sieht“, sagte ein Sprecher des Präsidialamtes am Mittwoch. Zur sorgfältigen Vorbereitung von Köhlers Entscheidung sei deshalb „nochmals die Rechtsauffassung der Bundesregierung gefragt“. Bis zum 4. August sollen noch einmal Stellungnahmen abgeben werden, woraufhin der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben wird – oder nicht. Für die DFS wird die Zeit langsam knapp, weil von dem Gesetz ihre Gebühren für das kommende Jahr abhängen. Bis Ende Oktober muss aber eine Meldung an die zuständige europäische Behörde Eurocontrol gemacht werden. Auch die ohnehin schleppenden Vorbereitungen zur Privatisierung könnten weiter ins Stocken geraten.

Die Bundesregierung gibt sich allerdings gelassen. Sie geht nicht davon aus, dass die Vorbehalte Köhlers gegen die geplante Privatisierung der Flugsicherung das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zum 1. Januar 2007 in Frage stellen. Es gebe bislang keine Bedenken, wonach der Zeitplan nicht einzuhalten sei, sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums am Mittwoch in Berlin. Eine Sprecherin des Justizministeriums wies darauf hin, dass ihr Ressort das Gesetz bereits für verfassungskonform erklärt habe.

Der Bundespräsident hat nach Auskunft von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm in einem Schreiben an das Kanzleramt um Stellungnahmen der Ministerien gebeten. Das Staatsoberhaupt hatte dem ihm vor rund vier Wochen übermittelten Gesetz nicht zugestimmt und eine weitere rechtliche Prüfung verlangt.

Hintergrund der Vorbehalte ist offenbar, dass die Flugsicherung in Deutschland als hoheitliche Aufgabe – also als Kernaufgabe des Staates – gilt. Aus diesem Grund hatte schon der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker Anfang der 90er Jahre Bedenken, der Umwandlung der bundeseigenen Flugsicherung in die privatrechtliche Form der GmbH zuzustimmen. Daraufhin wurde das Grundgesetz geändert. Dem jetzt geplanten Gesetz, das den Verkauf von 74,9 Prozent der DFS-Anteile an private Investoren ermöglichen soll, hatten im Bundestag alle Fraktionen bis auf die Linksfraktion zugestimmt. Ein möglicher Ausweg, sollten die Bedenken Köhlers nicht ausgeräumt werden können, könnte deshalb eine erneute Änderung des Grundgesetzes sein. Der müssten zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. Die Koalition hätte ausreichend Stimmen.

Der Bund erhofft sich aus dem Verkauf der DFS-Anteile einen Erlös von bis zu einer Milliarde Euro. Von Interessenten wie dem Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) kam bereits die Kritik, der Staat wolle hier offenbar nur Kasse machen. Scharf kritisiert wurde auch, dass der Bund die Pensionslasten für die DFS-Mitarbeiter dem Unternehmen aufbürde und nicht – wie bei Post oder Telekom – wenigstens teilweise übernehme. Im Herbst sollte der Bieterprozess beginnen. Doch auch ohne weitere Verzögerungen durch den Bundespräsidenten dürfte in diesem Jahr noch keiner der Bieter den Zuschlag erhalten. Der Zeitplan für die Privatisierung sei sehr eng, hatte DFS-Chef Dieter Kaden vor kurzem gesagt. In diesem Jahr werde es schwierig werden.

Auswirkungen auf das Unternehmen gebe es durch das Zögern Köhlers bisher nicht, sagte ein DFS-Sprecher nun dem Tagesspiegel. Schwierig werde es, wenn die Unterschrift nicht bis zum 31. Oktober erfolge. Bis dahin muss die DFS der europäischen Behörde Eurocontrol sagen, wie hoch die Gebühren sind, die Fluggesellschaften für die Nutzung des deutschen Luftraums zahlen müssen. Kann die Meldung nicht gemacht werden, gilt die bisherige Gebührenordnung ein weiteres Jahr. Die Bestimmungen im Gesetz hätten jedoch direkte Auswirkungen auf die Preise. Denn um die Pensionsverpflichtungen schultern zu können, müssten die Gebühren um 13 Prozent angehoben werden, wie die DFS zuletzt mitteilte. Außerdem wolle ein zukünftiger Investor auch Rendite sehen, sagte der DFS-Sprecher. Nach geltendem Gesetz darf die Flugsicherung aber keinen Gewinn machen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false