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Körperschaftssteuer: Neues Gesetz beschert Großkonzernen Geldsegen

Das neue Körperschaftssteuergesetz beschert deutschen Großunternehmen Milliardensummen. Auch die Aktionäre profitieren von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten in Form höherer Dividenden.

München - Alleine die drei Konzerne Allianz, Münchener Rück und RWE verbuchen in diesem Jahr wegen der neuen Steuerregeln Sondererträge von zusammen 1,5 Milliarden Euro. Die Allianz werde einen Sonderertrag von 500 Millionen Euro verbuchen, sagte eine Sprecherin. Bei der Münchener Rück sind es 400 Millionen Euro. RWE hatte bereits am Dienstag bekanntgegeben, dass der Sonderertrag bei rund 600 Millionen Euro liegen werde. An ihren Gewinnprognosen änderten die drei Unternehmen jedoch nichts, wobei die Allianz und RWE sowieso nur eine Mindestsumme für ihren erwarteten Gewinn im laufenden Jahr nennen.

Demnach rechnet die Allianz weiter mit einem Gewinn von mindestens sechs Milliarden Euro und damit mindestens 36 Prozent mehr als 2005. RWE geht von einem Gewinnanstieg um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den 2,2 Milliarden Euro im vergangenen Jahr aus. Die Münchener Rück kalkuliert weiter mit einem Überschuss zwischen 3,2 und 3,4 (2005: 2,7) Milliarden Euro. Demnach werden die drei Großkonzerne in diesem Jahr mindestens 12,3 Milliarden Euro nach 9,3 Milliarden Euro in 2005 verdienen.

Die Münchener Rück begründete ihre unveränderte Prognose damit, dass die neue Gesetzesfassung lediglich einen geänderten Ausweis bereit bestehender Steuerguthaben nach sich ziehe. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses könne es auch zu gegenläufigen Entwicklungen kommen, so dass sich an der Erwartung nichts ändere.

Guthaben können in Jahresbeiträgen

Mit den am 12. Dezember veröffentlichten Steueränderungen wurde die Behandlung von Körperschaftssteuerguthaben geändert, die durch bis Anfang des Jahrzehnts geltende unterschiedliche Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschüttenen Gewinnen entstanden. Die Auszahlung der Guthaben war bislang an die Ausschüttung von Dividenden gekoppelt - dies wurde jetzt aufgehoben. Das Guthaben kann jetzt auf Antrag unverzinslich zwischen 2008 und 2017 in zehn gleichen Jahresbeiträgen ausbezahlt werden.

Die Unternehmen gehen davon aus, dass sie diesen Auszahlungsanspruch im Jahresabschluss 2006 zum abgezinsten Barwert bilanzieren müssen. So wird zum Beispiel aus dem Körperschaftssteuerguthaben der Münchener Rück in Höhe von 500 Millionen Euro, das zwischen 2008 und 2017 jeweils mit rund 50 Millionen Euro ausbezahlt wird, ein positiver Ertrag von 400 Millionen Euro im laufenden Jahr. (tso/dpa)

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