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Wirtschaft: "Kohlekompromiss": EU-Gerichtshof stellt Steinkohle AG in Frage

Schlechte Nachrichten für die deutschen Bergleute: Der Europäische Gerichtshof hat den Zusammenschluss aller deutschen Zechen in der Deutschen Steinkohle AG und damit den Kohlekompromiss überraschend wieder in Frage gestellt. In einer am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung widerriefen die Richter die Genehmigung der EU-Kommission zur Fusion.

Schlechte Nachrichten für die deutschen Bergleute: Der Europäische Gerichtshof hat den Zusammenschluss aller deutschen Zechen in der Deutschen Steinkohle AG und damit den Kohlekompromiss überraschend wieder in Frage gestellt. In einer am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung widerriefen die Richter die Genehmigung der EU-Kommission zur Fusion. Eine Sprecherin des Luxemburger Gerichts betonte, dass das Urteil kein Verbot der Fusion darstelle. Die EU-Kommission ließ mitteilen, das vor vier Jahren fusionierte Unternehmen könne zunächst wie gewohnt weiter arbeiten.

Die 1997 auf Betreiben der Kohleproduzenten, der Bundesregierung sowie der betroffenen Länder vorgenommene Fusion sollte den deutschen Steinkohlebergbau langfristig sanieren. Der Bund hatte 1997 den "Kohlekompromiss" mit von der EU-Kommission genehmigten Beihilfen in Höhe von 2,5 Milliarden Mark begleitet. Die Gelder dienten der Stilllegung von Schachtanlagen. Nach der Genehmigung durch die EU-Behörde reichte die private britische Bergwerkgesellschaft RJB Mining beim Europäischen Gericht Klage gegen den Brüsseler Beschluss ein. RJB Mining hatte zuvor den größten Teil der Kohleaktivitäten von British Coal übernommen.

Die Europa-Richter stellen in ihrem Urteil fest, dass die EU-Kommission bei der Prüfung nur die fusionsrechtlichen Aspekte berücksichtigt, möglichen Beihilfen aber keine Aufmerksamkeit geschenkt habe. Da die Saarbergwerke (SBW) für eine Mark von der RAG erworben wurden, ihr Wert damals aber mit einer Milliarde Mark veranschlagt worden war, hätten die Wettbewerbshüter prüfen müssen, ob die Differenz eine Subvention darstelle. Die damalige Bundesregierung hatte betont, dass es sich dabei nicht um eine nach dem EU-Recht unerlaubte Beihilfe handele. Deshalb kam es nie zu einer bei Beihilfen vorgeschriebenen, formellen Anmeldung in Brüssel. Die Europa-Richter rügen nun die Kommission, da sie nicht geprüft habe, ob "die finanzielle und somit wirtschaftliche Macht der RAG durch den Kaufpreis von einer Mark gestärkt worden ist". Selbst in der Kommission sind bereits Zweifel an der Zulässigkeit der damaligen Beurteilung aufgekommen. Im Februar 2000 leitete sie wegen des Verdachts einer nicht angemeldeten Beihilfe von einer Milliarde Mark ein Wettbewerbsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und bat Berlin um eine Stellungnahme. Die vertraulich behandelte Antwort wird in der Generaldirektion Energie der Kommission seit Mai 2000 geprüft. "Ein Ende der Untersuchung ist nicht absehbar", sagte der Sprecher von Energiekommissarin Loyola de Palacio am Mittwoch. Der Kommission bleiben nun zwei Monate, um auf das Urteil zu reagieren.

jh

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