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Wirtschaft: Kombilohn-Konzept der CDA

KÖNIGSWINTER (ADN). Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) hat zum nächsten Gespräch über ein Bündnis für Arbeit am 7.

KÖNIGSWINTER (ADN). Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) hat zum nächsten Gespräch über ein Bündnis für Arbeit am 7. Juli ein neues Kombilohn-Konzept vorgestellt. Es könne bundesweit etwa 600 000 Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen und würde dadurch bis zu 7,5 Mrd. DM bei der Arbeitslosenhilfe einsparen, schrieb der stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende, Hermann-Josef Arentz, in einem Brief an die Gesprächsteilnehmer.Nach Ansicht der CDA kann trotz einer demographisch bedingten Entlastung des Arbeitsmarktes um insgesamt 200 000 Menschen in diesem Jahr von einem spürbaren Abbau der Arbeitslosigkeit "kaum noch die Rede" sein. Nach Berechnungen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wären 40,7 Mill. Arbeitsplätze für die Beschäftigung aller arbeitsfähigen Personen notwendig. Vorhanden seien aber derzeit nur 34 Mill. Stellen. Nach dem CDA-Modell sollen Bezieher von Arbeitslosenhilfe einen Kombilohn als "Verknüpfung von niedrigem Arbeitsentgelt und einer das Gesamteinkommen aufstockenden staatlichen Transferleistung" erhalten. Das Modell solle "flächendeckend" über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden.Als "wirksame Hilfe für die Betroffenen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt" und zur Schonung von Steuerzahlern und Sozialkassen schlägt die CDA im einzelnen vor, den geförderte Personenkreis auf die Bezieher von Anschluß-Arbeitslosengeld zu beschränken, die eine sozialversicherte Beschäftigung aufnehmen. Als förderfähige Beschäftigung werden versicherungspflichtige Tätigkeiten im Niedriglohnsektor definiert, die sich in sogenannten Lohnkorridoren deutlich unterhalb des normalen Arbeitslohns bewegen sollen. Dieser Lohn solle dann aus staatlichen Mitteln aufgestockt werden. Zur Höhe der Ergänzung zum Lohn heißt es in dem Schreiben, der Arbeitnehmer dürfe aus Arbeitsentgelt, sonstigem Einkommen und Lohnaufstockung ein Gesamteinkommen von 73 beziehungsweise 77 Prozent des Nettoeinkommens erzielen, das der Berechnung seiner Arbeitslosenhilfe zugrunde lag.

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