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Wirtschaft: Kommt die Reform der Reform? / Streit um Scheinselbständigkeit

BONN (ca).Unmittelbar vor dem Spitzengespräch bei Bundeskanzler Schröder über mögliche Änderungen beim neuen Gesetz zur Scheinselbständigkeit haben die Arbeitgeber erneut die Streichung des Gesetzes gefordert.

BONN (ca).Unmittelbar vor dem Spitzengespräch bei Bundeskanzler Schröder über mögliche Änderungen beim neuen Gesetz zur Scheinselbständigkeit haben die Arbeitgeber erneut die Streichung des Gesetzes gefordert."Konsequent wäre es, den alten Rechtszustand wiederherzustellen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, gestern in Bonn.Mit dem Gesetz habe die Regierung Rechtsunsicherheit geschaffen.

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) lehnte Änderungen weiter strikt ab.Er ging in das für Mittwoch abend angesetzte Gespräch mit dem Kanzler und den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Peter Struck und Rezzo Schlauch, mit der Forderung, die möglichen Auswirkungen des Gesetzes erst einmal genau zu analysieren.Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hatte gestern im Tagesspiegel eine Änderung gefordert, "weil die bestehende Regel das vermindert, was wir ohnehin zuwenig haben: Selbständigkeit".

BDA-Geschäftsführer Göhner erklärte, die Neuregelung beeinträchtige vor allem Existenzgründer.Er räumte aber auch ein, daß bei diesem Stimmungsbild in einem Teil der Koalition wohl kaum das ganze Gesetz wieder gekippt werden dürfte.Er forderte jedoch Änderungen an vier Punkten, die alle auf eine strengere Definition von Scheinselbständigkeit hinauslaufen.

Das Kriterium der Scheinselbständigkeit ist seiner Auffassung nach auch nur dann erfüllt, wenn der Betroffene eine "dauerhafte und ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber" ausübt.Bislang heißt es im Gesetz, schon wer "im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sein" sollte, sei nur zum Schein selbständig.

Mit der Formulierung, daß scheinselbständig auch sei, wer "für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen" erbringe, zeigte sich die BDA ganz und gar nicht einverstanden."Jede Tätigkeit kann sowohl in abhängiger Beschäftigung wie als Selbständiger erbracht werden", betonte Göhner und forderte deshalb die ersatzlose Streichung.Am Kriterium der unternehmerischen Tätigkeit am Markt kann dagegen auch nach Ansicht der Arbeitgeber festgehalten werden.

Göhner forderte, es müßten alle drei verbleibenden Kriterien erfüllt sein, damit jemand als Scheinselbständiger eingestuft wird.Bisher müssen zwei von vier Kriterien erfüllt sein, damit für den Betroffenen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.Nachdrücklich sprach sich der BDA-Geschäftsführer für die sofortige Aussetzung der "mißlungenen Regelung der 630-DM-Jobs" aus.Arbeitnehmer hätten in diesen Tagen massenhaft ihre Jobs gekündigt, Teilzeitarbeitsplätze fielen in großer Zahl weg, sagte Göhner."Deshalb muß dieses 630-DM-Bündnis gegen Arbeit unverzüglich außer Kraft gesetzt werden."

Der Streit um die Scheinselbständigkeit und die 630-DM-Jobs offenbare das eigentliche Dilemma der Sozialpolitik, "nämlich daß wirkliche Strukturreformen in der Sozialversicherung bisher nicht angegangen werden".Solange die Einbeziehung in die Sozialversicherung eher als Strafe denn als Schutz empfunden werde, gebe es das Problem der Scheinselbständigkeit, sagte Göhner.

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