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Wirtschaft: Kommt die Steuer auf Telekom-Treueaktien?

BONN .In den Finanzministerien der Länder gibt es Überlegungen, die im kommenden Jahr anstehende Ausgabe von Treueaktien der Deutschen Telekom AG, Bonn, mit einer Kapitalertragsteuer zu belegen.

BONN .In den Finanzministerien der Länder gibt es Überlegungen, die im kommenden Jahr anstehende Ausgabe von Treueaktien der Deutschen Telekom AG, Bonn, mit einer Kapitalertragsteuer zu belegen.Entsprechende Informationen der FDP-Bundestagsfraktion bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums in Hannover.

Sie betonte jedoch, daß darüber noch keine Entscheidung gefallen sei.Zwar habe sich auf Beamtenebene eine Mehrheit der Ministerien für eine solche Besteuerung ausgesprochen.Die Finanzminister selbst hätten das Thema aber noch nicht beraten.FDP-Fraktionschef Hermann Otto Solms sprach in Bonn von einer drohenden "Strafsteuer für treue Telekom-Aktionäre".Die FDP sei strikt dagegen.Schließlich hätten Privatanleger beim Börsengang der Telekom im Herbst 1996 darauf vertraut, in den ungeschmälerten Genuß von Treueaktien zu kommen.Weder die Deutsche Telekom noch ihr Mehrheitseigner, der Bund, hätten jemals auf das Risiko einer Besteuerung hingewiesen.Die Finanzminister von Bund und Länder müßten deshalb in dieser Sache unverzüglich für Klarheit sorgen.

Um ihre Anteile auch Kleinanlegern schmackhaft zu machen, hat die Telekom jedem Privataktionär für den Herbst 1999 kostenlose Treueaktien versprochen, wenn er beim Börsengang gekaufte Papiere mindestens drei Jahre lang hält.Für zehn Aktien will das Unternehmen dann eine, insgesamt aber höchstens 30 Treueaktien ausgeben.Beim gegenwärtigen Kurs von 50 DM entspricht dies einem Geldwert von bis zu 1500 DM.Im Gesetz ist die Besteuerung von Treueaktien nicht eindeutig geregelt.Nach Auskunft des Finanzministeriums in Hannover werden zwei mögliche Besteuerungs-Modelle überlegt.Zum einen könnte die Treueaktie wie eine Dividende behandelt und mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belegt werden.Zum anderen könnte der Gegenwert der Treueaktien mit dem individuellen Einkommensteuersatz belegt werden.

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