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Wirtschaft: Kommunen haben bei Müll den Vortritt

Berlin - Über Abfall redet Joachim Lange fast liebevoll. „Das sind ursprünglich Primärressourcen unserer Erde“, sagt der Geschäftsführer des Berliner Entsorgers Bartscherer & Co.

Berlin - Über Abfall redet Joachim Lange fast liebevoll. „Das sind ursprünglich Primärressourcen unserer Erde“, sagt der Geschäftsführer des Berliner Entsorgers Bartscherer & Co. Recycling GmbH. Wenn die Rede vom Kreislaufwirtschaftsgesetz ist, blickt der Senior-Geschäftsführer grimmig drein. Joachim Lange und sein Prokurist Ingo Ihlbrock fühlen sich vom neuen Gesetz benachteiligt und eingeschränkt.

Die umgesetzte EU-Richtlinie regelt seit Juni 2012 den Markt für die Entsorgung von Müll aus Privathaushalten. Da die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge dafür zuständig sind, wird ihre Position auf dem Recyclingmarkt gestärkt. Eine Wettbewerbsverzerrung, kritisieren privatwirtschaftliche Entsorger. Denn wer fortan als Betrieb aus der Privatwirtschaft verwertbare Abfälle entsorgen will, bekommt den Zuschlag nur, wenn er effizienter arbeitet als der städtische Betrieb. 2011 hat Bartscherer rund 300 000 Tonnen Abfall gesammelt, 70 Prozent davon sind Altpapier von Betrieben und Privathaushalten. „Unter Umständen werden wir jetzt auf unserer aktuellen Größe gehalten, dabei wollen wir natürlich wachsen“, sagt Joachim Lange.

Auch werden die von Bartscherer bedienten Märkte zusätzlich reguliert. So müssen privatwirtschaftliche Entsorger Daten anzeigen, die darlegen, wie sie den Müll entsorgen, ob sie ihn verbrennen oder wiederverwerten, und wie viel Personal sie dafür einsetzen. „Alles wird komplizierter, das ist nicht nötig“, sagt Prokurist Ingo Ihlbrock. Dabei hat es der Betrieb noch relativ gut. Für Bartscherer gilt auf den Märkten, die er jetzt bearbeitet, Bestandsschutz, sofern der Betrieb den kommunalen Entsorger nicht beeinträchtigt, so eine Sprecherin der Berliner Umweltverwaltung. „Diesen Schutz wird es bei neuen Akteuren nicht geben.“ Der Bundesverband der Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat in Brüssel gegen das Gesetz Beschwerde eingelegt. Daraus wird eine Rechtsklage, falls das Gesetz gegen die Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit verstoßen sollte. Die Prüfung der Europäischen Kommission steht aus. Constance Frey

Mehr zum Thema ab sofort in der neuen Ausgabe von Berlin Maximal, dem Mittelstandsmagazin des Tagesspiegels.

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