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Wirtschaft: Konzertierte Aktion gegen die Spekulationssteuer

Banken, Aktionärslobby, Fonds und Industrie warnen vor den Folgen der Regierungspläne: Kurse fallen, Kapital flüchtet ins Ausland

Berlin (mot). Bankenverbände, Aktionärsvertreter, die Investmentfondsbranche und die deutsche Industrie haben sich in einer konzertierten Aktion eindringlich gegen die Pläne der Regierung ausgesprochen, Kursgewinne in Zukunft zu besteuern. Die Verbände fürchten, dass eine Spekulationssteuer dem Finanzplatz Deutschland schweren Schaden zufügen würde, negative Folgen für Aktienkurse und die private Altersvorsorge hätte und eine Kapitalflucht ins Ausland auslösen könnte.

„Wir teilen selbstverständlich die Position des Bundeskanzlers, dass die Interessen von Gruppen und Verbänden nicht über das Gemeinwohl zu stellen sind“, sagte Thomas Weisgerber, Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) am Dienstag in Berlin. Die Besteuerung von Wertpapieren und Grundstücken berühre jedoch nicht „Partikularinteressen, sondern die Interessen nahezu aller Bürger – und somit das Gemeinwohl“. Den Angaben zufolge wären allein rund 15 Millionen private Fondsanleger, 5,7 Millionen Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, sowie 1,5 Millionen Belegschaftsaktionäre betroffen. Die Verbände halten die Besteuerung nicht nur für praktisch schwer umsetzbar, sondern auch für verfassungswidrig.

Die Spekulationssteuer gilt nach Paragraf 22 und 23 des Einkommensteuergesetzes bislang für Gewinne aus privaten Wertpapierverkäufen, sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate vergangen sind und die Freigrenze von 512 Euro überschritten wurde. Ebenso sind etwa Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zu versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Der Gesetzentwurf der rotgrünen Bundesregierung sieht nun vor, dass alle Veräußerungsgewinne ohne Spekulationsfrist sofort nach dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert werden. Gewinne und Verluste aus verschiedenen privaten Veräußerungsgeschäften können auch in Zukunft gegeneinander verrechnet werden. Eine Verrechnung etwa mit dem Arbeitseinkommen ist aber nicht möglich. Nach einem Bericht des Handelsblatts soll die Spekulationssteuer zeitlich unbegrenzt und damit rückwirkend nach dem 21. Februar 2003 in Kraft treten.

Getroffen würden von einer Kursgewinnsteuer auch die Unternehmen. Die Aktie als klassisches Instrument der Unternehmensfinanzierung nähme „irreparablen Schaden“, warnte am Dienstag Reinhard Kudiß vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Eigenkapital wird noch teurer, als es ohnehin schon ist. Der Börsengang würde unattraktiv, Kapitalaufstockungen schwieriger.“ Die Bundesregierung habe ein „Wachstumsverhinderungsprogramm“ vorgelegt, dessen negative Folgen die erwarteten Mehreinnahmen weit übersteigen würden. Nach Verbandsangaben soll die Spekulationssteuer 2003 etwa 300 Millionen Euro und 2004 rund 600 Millionen Euro einbringen. Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut zufolge sind die zu erwartenden Einnahmen angesichts der Kursschwankungen extrem unsicher. „Das hat mit soliden Einnahmequellen nichts zu tun.“

Größere Verwerfungen erwartet auch die Immobilienwirtschaft: Um die Steuer zu vermeiden, würden wohl zahlreiche Eigentümer fremdgenutzer Immobilien bis zum Jahresende „Panikverkäufe“ tätigen, fürchtet der Bundesverband Öffentlicher Banken.

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