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© dpa

Korruption: 150 Ermittlungsverfahren bei der Bahn

Das Gros des wirtschaftlichen Schadens resultiert aus wenigen Korruptionsfällen im Bau- und Infrastrukturbereich.

Berlin - Die großflächigen Überprüfungen, bei denen die Bahn nach Hinweisen auf Korruption bei ihren Mitarbeitern fahndete, haben nur in wenigen Fällen zu relevanten Hinweisen geführt. In Einzelfällen, bei denen der Staatskonzern externe Firmen beauftragte, wurden allerdings Straftaten mit Millionenschäden aufgedeckt. Im Zuge dessen konnte die Bahn auch Schadenersatz geltend machen. Dies geht aus dem Zwischenbericht zur Datenschutz-Affäre hervor, den die Bahn am Dienstag Parlament, Regierung und ihrem Aufsichtsrat übermittelte und der dieser Zeitung vorliegt.

Im Rahmen der Untersuchungen zwischen 2002 und 2007 sind insgesamt 543 so genannte Prüffälle aufgelaufen. In rund 150 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die bahninterne Aufklärungs arbeit hat in diesem Zeitraum zu unmittelbaren Rückzahlungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro geführt. Hinzu kämen noch erheblich höhere Beträge im zweistelligen Millionenbereich. Diese seien von Firmen durch Wiedergutmachung von Korruptionsschäden geleistet worden.

In dem Bericht werden beispielhaft mehrere Korruptionsfälle aufgeführt. Dazu zählt der Fall eines Bahnoberrates, der bei jeder Auftragsvergabe drei Prozent des Auftragsvolumens für sich beansprucht habe. Dabei seien die Provisionszahlungen an eine eigens gegründete Ingenieurfirma gegangen, an der der Bahn-Mitarbeiter selbst beteiligt gewesen sei. Aufgeführt wird auch der durch interne Ermittlungen aufgedeckte Fall eines Bahn-Einkaufsleiters, der innerhalb von fünf Jahren mit 3,4 Millionen Euro von Lieferanten bestochen worden sei. Und schließlich der Fall des Geschäftsführers einer Bahn-Immobiliengesellschaft, der zusammen mit einem Kollegen von großen Baufirmen Schmiergelder in Höhe von sieben Millionen Mark kassiert habe.

Doch ausweislich des Berichts sind solche spektakulären Korruptions-Großfälle eher rar. Das Gros der von den Bahn-Aufklärern bearbeiteten Fälle sei vielmehr dem eher kleinteiligen Bereich „Sonstiges“ zuzuordnen. Es handle sich mehrheitlich um Betrugs- , Untreue- oder Unterschlagungsdelikte außerhalb des Bereichs der direkten Lieferantenbeziehungen.

Bereits ein Bericht der Bahn für das Geschäftsjahr 2006/7 hatte auf eine starke Zunahme der Fälle im so genannten Niedriglohnsektor hingewiesen. So rechneten Reinigungs- oder Sicherungsunternehmen Leistungen ab die sie zum Teil gar nicht erbracht hätten. Sie bestachen Bahn-Mitarbeiter, die gefälschte Leistungsnachweise abzeichneten. Offenbar wurden abgezeichnete Rechnungen intern keiner weiteren Prüfung unterzogen, so dass nicht erbrachte Leistungen zum Schaden der Bahn abgerechnet werden konnten.

Wie jetzt aus dem Zwischenbericht der Bahn hervorgeht, entstand das Gros der Schäden jedoch nicht in diesem Bereich. Bei den Schadenssummen lägen die Bereiche Bau und Infrastruktur „eindeutig an der Spitze“.

Aus dem Bericht der Bahn geht nicht hervor, ob und in welchem Umfang die umstrittenen Datenabgleiche zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten beigetragen haben. In einem am Wochenende bekannt gewordenen Schreiben an den Verkehrsausschuss hatten Mitarbeiter der Bahn-Konzernrevision diese Datenabgleiche als vergleichsweise ineffizient eingestuft.

Das Aufklärungssystem der Bahn stützt sich ganz wesentlich auch auf die Zuarbeit der Mitarbeiter, die Auffälligkeiten an ihrem Arbeitsplatz an einen Ombudsmann melden können. Solche Hinweise können auch anonym gegeben werden. Zusätzlich hat die Bahn im letzten Sommer ein weltweites elektronisches Hinweis gebersystem installiert.

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