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Korruptionsfälle: Versicherungen für Manager werden teurer

Macht ein Manager in der obersten Führungsebene Fehler, kann das sein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Vor allem große Unternehmen investieren deshalb in Managerhaftpflicht - doch die viele Schadensfälle treiben die Beiträge in die Höhe.

Karlsruhe - Banken und Wertpapierhändler müssen weiter in das Sicherungssystem für die Einlagen von Bankkunden zahlen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist das seit 1998 geltende Gesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die dadurch garantierte Mindestentschädigung für Kunden bei einer Bankenpleite – früher 20 000, seit dem Sommer 50 000 Euro – diene der Absicherung spezifischer Risiken des Finanzmarkts. Damit wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde eines Wertpapierhandelsunternehmens ab. Die Berufsfreiheit des Händlers sei nicht verletzt (Az: 2 BvR 1387/04). Die gesetzliche Einlagensicherung wurde 1998 nach Vorgaben der EU geschaffen. 2011 soll die Grenze auf 100 000 Euro angehoben werden.dpa/AFP

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