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Wirtschaft: Kosten für den Steuerberater bleiben absetzbar

Wer den Rat von Experten braucht, kann dies als Werbungskosten geltend machen – aber die Erklärung wird komplizierter

Berlin - Steuerzahler können auch künftig die Ausgaben für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein absetzen. Die Steuererklärung wird ab dem kommenden Jahr aber deutlich komplizierter. „Man fragt sich schon, was soll der ganze Unfug?“, kritisierte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BdL), Erich Nöll. Auch der Deutsche Steuerberaterverband übte heftige Kritik an den Plänen von Schwarz-Rot, die steuerliche Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten ab kommendem Jahr einzuschränken.

Nach den Plänen der Koalition sollen Steuerberatungskosten künftig nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, sondern nur noch als Werbungskosten. Anders als die beruflich oder betrieblich bedingten Werbungskosten ließen sich die Sonderausgaben leichter kürzen, heißt es zur Begründung in Unionskreisen. Über die Einschränkung bei den Steuerberatungskosten sollen im kommenden Jahr 300 Millionen Euro gespart werden. Nöll bezweifelt jedoch, dass Einsparungen in solcher Höhe möglich sind.

Der Grund: Die meisten Steuerzahler werden auch weiterhin einen Großteil ihrer Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen können. Füllt der Steuerberater beispielsweise die „Anlage N“ (Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit), „Anlage V“ (Vermietung und Verpachtung), die „Anlagen Kap und Aus“ für Kapitalanleger oder die „Anlage GSE“ für Gewerbetreibende aus, kann man den Teil der Steuerberatungskosten, der auf diese Bereiche entfällt, auch weiterhin von der Steuer absetzen – allerdings als Werbungskosten.

Wer mehrere Anlagen abgeben muss, wird auch weiter einen Großteil der Steuerberaterkosten steuermindernd geltend machen, sagt Norman Peters vom Deutschen Steuerberaterverband. Nur bei den Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens und der „Anlage Kind“ müssen Steuerzahler die Steuerberatergebühren künftig allein tragen. Es sei denn, die Berater tricksen bei der Rechnung zu Gunsten ihres Kunden.

Für Lohnsteuerhilfevereine, die ihren Mitgliedern keine Rechnung schicken, sondern einen Jahresbeitrag berechnen, wird die Arbeit komplizierter. Wer beispielsweise 100 Euro Jahresbeitrag zahlt, kann davon auch weiterhin – je nach Einzelfall – 20, 30, 50 oder 70 Euro absetzen. Doch was die Finanzämter im Einzelnen akzeptieren werden, ist noch völlig unklar. BdL-Geschäftsführer Nöll fürchtet, dass es in dieser Frage zu „endlosen Streitereien“ kommen könnte.

Ärgerlich ist die Änderung bei den Steuerberatungskosten nach Meinung von Experten aber vor allem deshalb, weil die große Koalition zahlreiche Einschnitte im Steuerrecht plant. Steuervorteile für Kapitalanleger, Pendler oder Häuslebauer sollen gekürzt werden. Zudem werden 2006 viele Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen, weil sie nach dem Alterseinkünftegesetz steuerpflichtig werden. „Der Beratungsbedarf steigt, gleichzeitig sinkt die Absetzbarkeit der Beratungskosten“, kritisiert Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin- Brandenburg. Für Betroffene haben Experten zwei Ratschläge: Wer zum Steuerberater geht, sollte sich eine detaillierte Rechnung geben lassen. Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, sollte seinen Beitrag statt im Januar bis zum 20. Dezember dieses Jahres zahlen. „Dann können Sie den Beitrag noch voll von der Steuer absetzen“, rät Nöll.

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