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Wirtschaft: Kostenunabhängige Gebühren verstoßen gegen europäisches Recht

Für die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen in der Europäischen Union müssen Kapitalgesellschaften nur kostenabhängige Gebühren bezahlen. Anderweitig gestaffelte Gebühren verstoßen gegen europäisches Recht, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof.

Für die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen in der Europäischen Union müssen Kapitalgesellschaften nur kostenabhängige Gebühren bezahlen. Anderweitig gestaffelte Gebühren verstoßen gegen europäisches Recht, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof. In einem spanischen Fall bestätigten die Luxemburger Richter damit die Linie des Deutschen Industrie- und Handelstags, der bislang mehrfach mit entsprechenden Vorstößen gescheitert ist. Das europäische Gemeinschaftsrecht erlaube nur die normalen Gesellschaftssteuern. Abgaben auf eine "vorangehende Eintragung oder sonstige Förmlichkeit" seien dagegen "grundsätzlich verboten". Als Ausnahme zulässig seien lediglich Gebühren, "die allein auf der Grundlage der Kosten der erbrachten Dienstleistung erhoben werden". Eine Gebühr, die mit dem gezeichneten Nennkapital ansteige, sei danach aber unzulässig (Az: C-56/98).

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