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Wirtschaft: Krankenkassen: Gutachter empfiehlt Reform des Finanzausgleichs

Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen muss neu geregelt werden, um die Unterschiede unter den Kassenbeiträgen zu verringern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Konstanzer Gesundheitsökonomen Friedrich Breyer, der zugleich Forschungsprofessor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist.

Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen muss neu geregelt werden, um die Unterschiede unter den Kassenbeiträgen zu verringern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Konstanzer Gesundheitsökonomen Friedrich Breyer, der zugleich Forschungsprofessor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist. Bislang berücksichtigten die Ausgleichszahlungen das Krankheitsrisiko nicht und benachteiligten diejenigen Kassen im Wettbewerb, deren Mitglieder häufiger erkrankten als die der Konkurrenz. Die Folge: Die Beiträge der Kassen unterscheiden sich zum Teil um mehr als drei Prozentpunkte. Breyer will deshalb weitere Faktoren wie Einkommen und Familienstand in die Berechnung des Risikostrukturausgleichs (RSA) aufnehmen. Denn Besserverdienende seien seltener krank, Alleinstehende dagegen häufiger. Genaue Daten über die Häufung von Krankheiten in Deutschland sind nicht verfügbar. Daher müssen sich die Wissenschaftler mit Ersatz-Indikatoren behelfen. Außerdem sollten die Kassen für jeden verstorbenen Patienten eine Sonderzahlung erhalten, um die hohen Behandlungskosten im letzten Lebensjahr auszugleichen. Langfristig fordert Breyer, für die RSA-Berechnung die Krankendaten der Kassen nutzbar zu machen.

Der RSA war eingeführt worden, um den Wettbewerb zwischen den Kassen gerecht zu gestalten. Denn die Versicherungen wiesen unterschiedliche Mitgliederstrukturen auf: Bei der AOK waren viele sozial Schwache versichert, bei Betriebs- und Ersatzkrankenkassen hingegen oft Besserverdienende. Dieses Missverhältnis ist bis heute jedoch gewachsen - die BKKs mit ihren niedrigen Beiträgen verzeichnen einen Zulauf von jungen und gesunden Versicherten, AOKs bleiben auf den teureren Risiken sitzen.

Klaus Jacobs vom Gesundheitsforschungsinstitut Iges, das in einer Expertise für das Gesundheitsministerium die Bildung eines Hochrisikopools für chronisch Kranke vorgeschlagen hatte, kritisierte das Gutachten. Die Datenbasis für Breyers Empfehlungen sei zu klein. Um die Beitragsdifferenzen kurzfristig zu verringern, sei überdies einzig ein Verbot des Kassenwechsels wirksam. Jacobs: "Alle übrigen Änderungen werden erst nach mindestens zwei Jahren wirksam."

brö

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