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Wirtschaft: Krankenkassen müssen für den Osten zahlen

Berlin Der Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von zuletzt 14,3 Milliarden Euro ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch setzt der 1994 eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) das Solidarprinzip in der Krankenversicherung gerecht um.

Berlin Der Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von zuletzt 14,3 Milliarden Euro ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch setzt der 1994 eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) das Solidarprinzip in der Krankenversicherung gerecht um. Es sei nicht zu beanstanden, dass in den Ausgleich auch ostdeutsche Versicherte einbezogen würden (Aktenzeichen: 2 BvF 2/01). Das Gericht lehnte damit eine Klage von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ab. Die Länder sahen in dem Transfer, der einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kassen erreichen soll, eine Ungleichbehandlung von Versicherungen und Mitgliedern. Der RSA erhöht die Beiträge im Westen um 0,19 Prozentpunkte und senkt sie im Osten um einen Prozentpunkt. HB

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