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Krisenbewältigung: Für eine Umschuldung fehlen die Instrumente

Beim Treffen der EU-Finanzminister wurde über viel geredet - nur nicht über eine Beteiligung der privaten Gläubiger. Man fürchtet, die Finanzmärkte könnten auf eine solche Ankündigung empfindlich reagieren.

Es hat viel zu bereden gegeben beim EU-Finanzministertreffen in Ungarn. Entsprechend zog sich die Diskussion über die Lage in den klammen Eurostaaten in die Länge. Ganz oben auf der Agenda stand Portugal. „Aber wir haben natürlich auch über Griechenland und Irland geredet“, erzählte hinterher ein deutscher EU-Diplomat. Eine Umschuldung, also ein erzwungener Forderungsverzicht der Gläubiger, sei aber nicht besprochen worden, versicherte der Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker dieser Zeitung. Eine Umschuldung sei „gar nicht nötig“, trotzt der Luxemburger Premier den immer lauter werdenden Forderungen in diese Richtung.

Dass trotz der weiter prekären Lage nicht öffentlich von einer Reduzierung der Schuldenlast zulasten privater Kreditgeber gesprochen wird, hängt zum einen daran, dass die nervösen Finanzmärkte nicht erschreckt werden sollen. Zum anderen fehlen der Europäischen Union die Instrumente, um eine Umschuldung durchzuführen – so ein Fall war bei der Gründung der Währungsunion schlicht nicht vorgesehen gewesen. Erst wenn die von Merkel angestoßene EU-Vertragsänderung von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wird, müssten nicht mehr nur die Bürger die Last der Eurorettung tragen.

Von 2013 würden dann alle Staatsanleihen, die die Eurostaaten ausgeben, mit Klauseln versehen, die den Käufern abverlangen, im Ernstfall eine Kürzung ihrer Forderungen hinzunehmen. Dann hängt es an einer sogenannten Schuldentragfähigkeitsanalyse, welche die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds gemeinsam für das jeweilige Schuldenland durchführen würden.

Kommen die Experten zu dem Schluss, dass lediglich ein vorübergehender Zahlungsengpass vorliegt, sieht die Reform des Eurosystems nur eine freiwillige Beteiligung der privaten Gläubiger vor. Erst wenn das Land wirklich „insolvent“ ist, sind die privaten Geldgeber zu einem Beitrag verpflichtet.

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