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Kritik an Gesetzesreform: Ämter sollen auch Anleger warnen

Ausweitung auf Finanzprodukte: Daten- und Verbraucherschützer fordern weitergehende Informationsrechte für die Verbraucher als die Bundesregierung plant.

Berlin - „Die Bürger müssen nicht nur vor belasteten Lebensmitteln, sondern auch vor unseriösen Finanzprodukten gewarnt werden“, sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV), Gerd Billen, dem Tagesspiegel. Auch der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, setzt sich dafür ein, den Finanzsektor in das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einzubeziehen. „Die Finanzaufsicht Bafin muss per Gesetz dazu verpflichtet werden, die Anleger vor schlechten Anbietern zu warnen“, sagte Schaar der Zeitung.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner will bei der Reform des VIG Finanzprodukte weiter außen vor lassen. Nach dem Gesetzentwurf des Ministeriums sollen die Behörden die Bürger dagegen künftig zügig über Lebensmittelskandale informieren und dabei Ross und Reiter nennen. Unternehmen, die bei amtlichen Prüfungen schlecht abgeschnitten haben, sollen eine Veröffentlichung der Daten nicht mehr unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verhindern können. Zudem sollen Bürger ihre Anfragen an die Ämter künftig formlos per E-Mail stellen können, einfache Anfragen sollen kostenlos sein. Dagegen sollen Bürger für aufwendige Recherchen zahlen müssen – theoretisch in unbegrenzter Höhe.

Das findet Datenschützer Schaar falsch. Er fordert eine Kostengrenze von maximal 500 Euro. Dennoch hält er den Entwurf grundsätzlich für richtig. „Die Reform des VIG ist überfällig.“ Wichtig sei, dass die Behörden Informationen über Rechtsverstöße zügig weiterleiten. „Dann können Bauern, Verbraucher und Handel reagieren“, sagte Schaar. Allerdings dürfe die Warnpflicht nicht auf Lebensmittel beschränkt sein. „Auch wenn Spielzeug belastet ist, müssen die Ämter warnen“, fordert der Datenschützer. Positiv sei jedoch, dass sich Unternehmen künftig nicht mehr auf vermeintliche Betriebs- und Geschäftsergebnisse zurückziehen können, wenn ihre Produkte bei amtlichen Kontrollen negativ aufgefallen sind. Schaar rechnet damit, dass die Wirtschaft versuchen wird, die Reform aufzuweichen. „Bund und Länder müssen hart bleiben und Flagge zeigen“, so Schaar.

„Der Entwurf geht in die richtige Richtung“, lobt auch VZBV-Chef Billen, „er springt aber zu kurz.“ Auch die Daten der Mess- und Eichbehörden müssten öffentlich einsehbar sein. „Wenn weniger drin ist als draufsteht, müssen die Bürger das erfahren.“ Zudem möchte Billen nicht nur die Futtermittelpanscher genannt bekommen, sondern auch die Firmen, die die amtlichen Kontrollen bestanden haben. „Zu erfahren, wer gut arbeitet, ist auch wichtig“, meint Billen.

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