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Wirtschaft: Kündigung aus Angst vor Hartz IV

Viele Lebensversicherungen werden aufgelöst, um das Geld vor der Arbeitsagentur zu verbergen

Berlin – Verbraucherschützer rechnen mit einer Kündigungswelle bei privaten Lebensversicherungen. Aus Angst davor, dass ihnen die Arbeitsagenturen im kommenden Jahr ansonsten das neue Arbeitslosengeld II verweigern, werden viele ihre Lebensversicherungen bis zum Jahresende kündigen, sagte Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem Tagesspiegel. Die Betroffenen hoffen, auf diesem Wege das Angesparte vor den Arbeitsagenturen in Sicherheit zu bringen. Denn Arbeitslose müssen einen Teil ihrer Ersparnisse aufbrauchen – darunter fallen auch Lebensversicherungen fürs Alter.

Bereits im vergangenen Jahr war die Stornoquote bei den Versicherungen in die Höhe geschnellt und hatte mit knapp 5,5 Prozent den höchsten Wert seit Beginn der Statistik im Jahr 1993 erreicht. Schuld daran waren die Arbeitsämter, die Anträge auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt hatten, weil die Arbeitslosen noch über eigenes Vermögen und Lebensversicherungen verfügten und daher nach Meinung der Arbeitsverwaltung nicht bedürftig waren. Auf Druck der Arbeitsämter seien im vergangenen Jahr rund 50000 Policen gekündigt worden, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Anforderungen an den Bezug von Arbeitslosenhilfe sind in den vergangenen Jahren ständig verschärft worden. Während in den 90er Jahren Lebensversicherungspolicen mit Versicherungssummen von bis zu 100 000 Mark anrechnungsfrei blieben, wurde der Freibetrag für Arbeitslose zunächst auf 1000 Mark pro Lebensjahr und dann auf 520 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Seit dem 1. Januar 2003 bleiben sogar nur noch 200 Euro pro Lebensjahr als Vermögen unangetastet, ein 50-Jähriger darf also nur 10000 Euro behalten – eine Konsequenz der ersten Hartz-Reform. Auch Vermögen und Versicherungen des Lebenspartners werden angerechnet. Im kommenden Jahr ändern sich die Regeln für Langzeitarbeitslose erneut. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zum 1. Januar 2005 zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Zugleich steigen die Freibeträge. Neben einem allgemeinen Freibetrag fürs Ersparte von 200 Euro pro Lebensjahr gibt es einen weiteren zusätzlichen Freibetrag von ebenfalls 200 Euro pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge – für Betriebsrenten und private Lebensversicherungen. Riester-Verträge bleiben unverändert vom Zugriff der Arbeitsagenturen verschont.

Da Arbeitslose ab dem kommenden Jahr mehr Vermögen behalten dürfen als heute, seien Kündigungen von Lebensversicherungen unsinnig, sagt GDV-Sprecherin Gabriele Hoffmann. „Eine Kündigung bringt den Betroffenen nichts“, so Hoffmann. Denn dann müsse man das Geld, das man von der Versicherung bekomme, aufbrauchen – und verzichte auf den zusätzlichen Freibetrag. Von einer Kündigungswelle mag auch die Allianz Lebensversicherung nicht sprechen. „Wir können nicht feststellen, dass derzeit Versicherungen wegen der Hartz- IV-Reform abgeschmolzen werden“, sagt Allianz-Leben-Sprecher Eckhard Marten.

Dennoch sind sich Versicherer und Verbraucherschützer einig, dass die Anrechnung privater Lebensversicherungen ein Irrweg ist. „Es macht keinen Sinn, die Sozialversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit zu entlasten, wenn sie im Alter wieder einspringen muss“, kritisiert Allianz-Leben-Chef Gerhard Rupprecht. Und auch Verbraucherschützer Scholl findet es „äußerst traurig“, dass der Gesetzgeber Arbeitslosen den Aufbau einer ausreichenden Altersvorsorge verwehrt. Bei einer vorzeitigen Kündigung müssten die Versicherten wegen der niedrigen Rückkaufswerte vor allem in den ersten Jahren deutliche finanzielle Verluste hinnehmen. Haben sie diese realisiert, bekommen sie später Unterstützung aus Steuermitteln, kritisiert Scholl.

Kein Wunder, dass viele nun ihre Versicherungen auflösen, bevor sie das Arbeitslosengeld II beantragen. „Es sieht so aus, als ob die Leute verstärkt zu diesem Mittel greifen“, glaubt Scholl. Aber auch die Arbeitsagenturen sind nicht blauäugig: In ihrem Fragebogen zum Arbeitslosengeld II erkundigen sie sich auch, ob man seine Verträge in letzter Zeit gekündigt hat.

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