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Zu viel gewollt. Statt einer Abfindung von der landeseigenen Investitionsbank Berlin muss Ulrich Kissing womöglich Schadenersatz an die Bank zahlen.

© imago stock&people

Kündigung von IBB-Chef Ulrich Kissing: Fordern statt fördern

Der gefeuerte Chef der Berliner Landesförderbank Ulrich Kissing klagt gegen seine Kündigung als IBB-Chef – und wird wohl verlieren. Womöglich muss er sogar Geld an die Bank zahlen.

Schon vor Beginn der Verhandlung war Ulrich Kissing alles andere als zuversichtlich. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, erinnerte der Ex-Chef der Investitionsbank Berlin am Freitagvormittag im Landgericht an die Unberechenbarkeit der Justiz. Eine gute Stunde später war aus dem Kläger Kissing beinahe ein Angeklagter geworden, der eine Strafanzeige seines früheren Arbeitgebers befürchten muss.

Schlimmer konnte es kaum kommen für Berlins wichtigsten Banker, der seit 2009 die landeseigene IBB leitete und sich dabei den Ruf eines untadeligen Spitzenbankers erarbeitete. Bis zum vergangenen März. Der Verwaltungsrat der Bank unter Leitung der Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) feuerte Kissing fristlos. Der Vorstandsvorsitzende hatte – wie sein Vorstandskollege und sein Vorgänger auch – keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt und vor den Sozialgerichten klären lassen, ob er überhaupt dazu verpflichtet sei. Den Verwaltungsrat informierte er nicht über die Angelegenheit. Für Yzer war das eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“, die „das Vertrauen in die Zuverlässigkeit von Herrn Kissing erschüttert hat“. Kissing flog raus und klagte gegen die Kündigung. Am Freitag war Gerichtstermin.

Kissing hat keine Sozialbeiträge gezahlt

Der Vorsitzende Richter Michael Schwarz kam schnell zum Punkt, den „Kardinalvorwurf“ der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge: „Wir halten diese Vorwürfe für kündigungsrelevant.“ Der Betrag – bei Kissing ging es um 33 000 Euro – sei „keine Kleinigkeit“; „das ist nicht richtig, das ist nicht gesetzesgemäß, das ist nicht in Ordnung“. Der Vorstand habe ferner eine gewisse „Aufklärungspflicht“ gegenüber dem Verwaltungsrat, „das durfte nicht verheimlicht werden“.

Selbstverständlich darf der Vorsitzende einer Entscheidung des Gerichts nicht vorgreifen, doch Schwarz war sich ziemlich sicher: „Wir sehen die Kündigung möglicherweise für wirksam an.“ Um dem Gericht eine Entscheidung zu ersparen und eine mögliche Revision vor dem Kammergericht zu vermeiden – bei einem Streitwert von 1,4 Millionen Euro werde viel Geld „verprozessiert“ – regte Schwarz einen Vergleich an. In der Regel treffen sich die Parteien dann in der Mitte.

Kissing hatte einen Vertrag bis 2017 und ein Jahresgehalt von gut 500 000 Euro. Wenn die Kündigung unwirksam wäre, könnte er die Auszahlung des Vertrags verlangen. Oder sich eben im Rahmen eines Vergleichs mit der IBB auf eine Abfindung im hohen sechsstelligen Bereich verständigen. Doch das kommt für die Bank nicht infrage, wie deren Rechtsvertreter Robert von Steinau-Steinrück betonte. „Ein Vergleich, der mit einer Zahlung verbunden ist, ist für uns nicht denkbar.“ Im Gegenteil: Die Bank will sogar Geld von ihrem früheren Vorstandsvorsitzenden, und zwar 100 000 Euro. In der Größenordnung soll Kissing über die Jahre eine Ausgleichszahlung bekommen haben, weil er angeblich Dienstwagen und Chauffeur nicht nutzte. Tatsächlich habe der Fahrer aber „bis zu dreimal die Woche“ (Steinau-Steinrück) Kissing zu Hause abgeholt und in die Bank gefahren. Kurzum: Kissing habe den Dienstwagen privat und dienstlich genutzt und trotzdem die Ausgleichszahlung kassiert.

Bei der Nutzung des Dienstwagens soll Kissing getrickst haben

„Eine Strafanzeige haben wir bislang zurückgehalten“, sagte der IBB-Anwalt. Das werde wohl auch so bleiben, wenn Kissing die 100 000 Euro zahle. Der Verwaltungsrat der Bank, in dem neben Yzer unter anderem auch Stadtentwicklungssenator Michael  Müller (SPD) sitzt, „plädiert für ein hartes Vorgehen“.

Ein möglicher Vergleich scheiterte am Freitag also am Dienstwagen. Dabei war das Thema gar nicht Gegenstand der fristlosen Kündigung, sondern wurde vonseiten der IBB nachgeschoben. Richter Schwarz hatte auch deshalb wenig Neigung, sich damit intensiver zu befassen. Und schon gar nicht mit einem weiteren Punkt, der von Seiten der Bank vorgebracht worden war: Als Kissing 2009 von der Deutschen Bank zur IBB gewechselt war, habe er die Privilegien des Senator- Status-Programms der Lufthansa verloren. Für insgesamt 6000 Euro auf Kosten der IBB habe er sich dann wieder in die Senatorenklasse eingekauft, so der Vorwurf der Bank, auf den der Richter nur kurz einging. Ebenso verfuhr Schwarz mit angeblich unkorrekten Abrechnungen von Geschäftsessen. Das alles war für den Vorsitzenden ebenso nachrangig wie mögliche formale Fehler bei der Kündigung selbst. Entscheidend ist für das Gericht das Verhalten Kissings bei den Sozialbeiträgen.

„Aus der Geschichte kommen Sie nicht raus“, sagte Schwarz zu Kissing, der die Verhandlung schweigend über sich ergehen ließ. Seine Anwältin Tanja Karhausen führte aus, ihr Mandant „habe sich nie so richtig viel Gedanken gemacht“ über die Sache mit den Sozialbeiträgen und sprach von einem „technischen Versehen“. Am Montag will das Gericht über den Ausgang des Verfahrens informieren.

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