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Wirtschaft: Kündigung zu jeder Zeit

Versicherte einer gesetzlichen Kasse können die Kasse grundsätzlich jederzeit wechseln. Allerdings müssen Sie bei ihrer alten Kasse mindestens zwei Monate vorher zum Monatsende schriftlich kündigen.

Versicherte einer gesetzlichen Kasse können die Kasse grundsätzlich jederzeit wechseln. Allerdings müssen Sie bei ihrer alten Kasse mindestens zwei Monate vorher zum Monatsende schriftlich kündigen. Keine Sorge: Wenn Sie die neue Kasse nicht aufnimmt, sind Sie automatisch weiter bei der alten versichert. In der neuen Kasse müssen Sie mindestens 18 Monate bleiben. Mit einer Ausnahme: Sollte die neue Kasse die Beiträge erhöhen oder die Leistungen kürzen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann bis zum Ende des auf die Beitragserhöhung folgenden Monats kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt aber nicht, wenn Kassen fusioniert sind und aus diesem Grund ihre Beiträge anpassen. pet

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