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Wirtschaft: Künftig höhere Geldstrafen bei Schwarzarbeit

Mit den Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Grüne hat der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialbetrug beschlossen. Damit drohen Unternehmen, die der Beschäftigung von Schwarzarbeitern überführt werden, Strafen im Umfang von 300 000 Euro.

Mit den Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Grüne hat der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialbetrug beschlossen. Damit drohen Unternehmen, die der Beschäftigung von Schwarzarbeitern überführt werden, Strafen im Umfang von 300 000 Euro. Bislang lag das Strafmaß bei 100 000 Euro. Ausgenommen von dieser verschärften Strafregelung sind lediglich so genannte unabhängige Handwerker, also Kleinunternehmer, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind. Diese Ausnahme war auf Drängen der Grünen in der vergangenen Woche in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.

Ein schärferes Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird zwar sowohl von der Opposition als auch von den Unternehmensverbänden und Gewerkschaften befürwortet. Schließlich schätzen Experten das Ausmaß auf rund 350 Milliarden Euro. Das jetzt beschlossene Gesetz ist dennoch höchst umstritten.

Vor allem die Bauindustrie befürchtet Wettbewerbsnachteile und hat deshalb in dieser Woche den Gang vor das Karlsruher Verfassungsgericht angekündigt. Die Begründung des Bauverbandes: Weil Hauptunternehmer nun für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Subunternehmer haften müssen, fürchten die deutschen Unternehmen Wettbewerbsnachteile. Der Geschäftsführer des deutschen Bauverbandes, Michael Knipper, sagte, dass jetzt damit zu rechnen sei, dass Unternehmens-Holdings von Deutschland ins Ausland verlagert würden, weil die Hauptunternehmer so der Haftung für ihre Subunternehmer auf deutschen Baustellen entgehen können.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten mehrere Gesetze erlassen, die auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit abzielen. Zum 1. Januar trat etwa das Gesetz zur Bauabzugssteuerpflicht in Kraft. Danach müssen Auftraggeber einen Teil der Bausumme an das Finanzamt ihres Bauauftragnehmers überweisen, wenn dieser keine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Auch dieses Gesetz wird von den Bauunternehmen als Maßnahme zur Bekämpfung von Schwarzarbeit grundsätzlich unterstützt. Im Detail kritisieren die Unternehmen allerdings die Regelungen vor allem wegen der bürokratischen Verfahren zur Erlangung der Freistellungserklärung.

In Deutschland werden nach Berechnungen des Wissenschaftlers Friedrich Schneider rund 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Bereich der Schattenwirtschaft erwirtschaftet. Rund sechs Millionen Arbeitsplätze könnten nach seiner Rechnung entstehen, wenn die Schwarzarbeit in legale Beschäftigung überführt würde. Das Bundesarbeitsministerium hat im Februar mitgeteilt, dass allein im Jahr 2000 rund 10 000 legale Arbeitsplätze durch Verdrängungeffekte der Schwarzarbeit verloren gegangen sind. Dies hätte allein im Sozialversicherungsbereich zu Beitragsausfällen von 113 Millionen Euro geführt.

asi

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