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Wirtschaft: Kummerkasten der Berliner Bankkunden

Zahl der Beschwerden in der Hauptstadt steigt

Berlin - Berliner Bankkunden beschweren sich überdurchschnittlich häufig über ihr Geldinstitut. Bei der Schlichtungsstelle des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB) seien im vergangenen Jahr besonders viele Klagen aus dem Kundenkreis der Berliner Sparkasse, der Postbank sowie der Landesbank Berlin eingegangen, sagte der Ombudsmann des VÖB, Klaus Wangard, dem Tagesspiegel. Dies liege aber weniger am schlechten Service der Berliner Institute. „Die Beschwerdestelle der öffentlichen Banken ist in Berlin viel bekannter als anderswo“, sagte Wangard.

Auch bundesweit hatte der seit 2003 amtierende Ombudsmann alle Hände voll zu tun: Insgesamt 1515 Eingaben zählte die Beschwerdestelle des VÖB. Das waren zwei Drittel mehr als im Jahr zuvor – und fast zehnmal so viele wie im Jahr 2000. Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns, der dem Tagesspiegel vorliegt, zeigt, dass Kunden am häufigsten über das Girokonto, den Zahlungsverkehr und die Gebühren mit ihrer Bank streiten. Ein knappes Fünftel aller Beschwerden bezog sich auf das „Girokonto für jedermann“.

Einen Grund dafür sieht Wangard in den wachsenden finanziellen Problemen vieler privater Haushalte. Nach einer Empfehlung der Kreditwirtschaft aus dem Jahr 1995 müssen alle Banken zwar unter bestimmten Voraussetzungen für jeden Kunden ein Girokonto einrichten. Oft weigern sich die Institute aber, oder Konten werden – unzulässig – wegen Pfändung oder Überziehung gekündigt. „Wer heute kein Konto hat, ist von der Außenwelt abgeschnitten“, sagt Wangard. „Auch Sozialleistungen müssen überwiesen werden.“ In knapp der Hälfte der 342 Beschwerden konnte der Ombudsmann zu Gunsten der Kunden vermitteln.

Besonders viel zu tun bekommt der Ombudsmann der öffentlichen Banken, aber auch die Schlichtungsstellen anderer Sparkassen und der Privatbanken, immer dann, wenn sich die Rechtsprechung ändert. „Die Gerichte urteilen viel häufiger im Sinne der Verbraucher“, sagte Wangard. „Und die Banken hängen in ihrem täglichen Geschäft der Rechtsprechung häufig hinterher.“

Wangard sieht einen Vorteil des Ombudsmann-Verfahrens darin, dass die Banken nun schneller auf die Kundenbedürfnisse eingehen. Und: Da es bei den Beschwerden oft um geringe Streitwerte gehe, lohne sich der Gang zum Anwalt für die Kunden nicht. Hier sei der Ombudsmann die kostengünstigere Schlichtungsinstanz.

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