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Wirtschaft: Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Gründe hierfür können eine schwache Auftragslage, eine Naturkatastrophe oder ein Streik in einem Zulieferbetrieb sein (siehe Bericht Seite 15).

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Gründe hierfür können eine schwache Auftragslage, eine Naturkatastrophe oder ein Streik in einem Zulieferbetrieb sein (siehe Bericht Seite 15). Durch die Kurzarbeit sollen Arbeitsplätze über die Krise gerettet werden. Um den für die Beschäftigten entstehenden Lohnverlust aufzufangen, zahlt die Arbeitslosenversicherung ein so genanntes Kurzarbeitergeld. Es errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bisherigen SollEntgelt und dem aktuell verdienten Ist-Entgelt: 60 Prozent dieser Differenz deckt das Kurzarbeitergeld ab, für Arbeitnehmer mit Kind liegt der Satz bei 67 Prozent. Die Zahlungen werden in der Regel maximal für sechs Monate gewährt. anw

LEXIKON

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