zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kurzer Prozess für Hartz

Landgericht Braunschweig verurteilt Ex-VW-Vorstand wegen Untreue und Begünstigung zu zwei Jahren auf Bewährung

Braunschweig - Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den ehemaligen VW-Personalvorstand am Donnerstag nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 576 000 Euro.

Hartz hat sich nach Überzeugung der 6. großen Strafkammer wegen zum Teil schwerer Untreue in 21 Fällen und Begünstigung von Betriebsräten in elf Fällen strafbar gemacht. Insbesondere Sonderzahlungen an Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert in Höhe von knapp zwei Millionen Euro zwischen 1994 und 2005 wurden Hartz zum Verhängnis. Richterin Gerstin Dreyer folgte mit ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Hartz’ Anwalt Egon Müller hatte dem Strafantrag von Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff zuvor ebenfalls nicht widersprochen. Er hielt sich damit an eine vor dem Prozess getroffene umstrittene Vereinbarung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die juristische Aufarbeitung des VW-Skandals um Untreue, Vergnügungsreisen und Sexpartys, der im Sommer 2005 ins Rollen kam, steht mit dem Urteil gegen Hartz erst am Anfang. Ermittelt wird noch gegen ein Dutzend Beschuldigte. Noch im Januar, so wird erwartet, will die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen Volkert erheben. Der Schaden, der VW durch die Affäre entstand, beläuft sich auf 2,6 Millionen Euro. Es gilt als sicher, dass der Autokonzern gegen Hartz Schadenersatzansprüche geltend machen wird.

Hartz’ Anwalt Egon Müller räumte im Namen seines Mandanten ein, dass die seit 1994 geleisteten Sonderzahlungen und Vergünstigungen für Volkert ein klares Ziel hatten: Der Gesamtbetriebsratschef sollte „eingekauft“ werden. Dabei sei es nicht um die Manipulation konkreter Entscheidungen gegangen. „Es ging um die Stabilisierung des Verhältnisses der beiden Herren“, sagte Müller. „Es ging um gegenseitigen Kauf.“

Hartz habe Volkert ohne große Worte „im Boot und bei Laune“ halten wollen, um Rückendeckung für unbequeme Personalentscheidungen zu bekommen. In diesem Zusammenhang sei auch der sogenannte Agenturvertrag mit Volkerts brasilianischer Freundin, Adriana Barros, zu verstehen. Barros hatte von VW insgesamt rund 400 000 Euro kassiert. Der damalige Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef von VW, Ferdinand Piëch, habe von der „streng vertraulich“ vereinbarten Sonderbehandlung Volkerts nichts gewusst. Die Gewährung von Sonderboni für den Betriebsratschef und die Abschaffung von Kontrollen sei die Idee seines Mandanten gewesen, antwortete Müller auf die Frage der Staatsanwältin nach einer Mitwisserschaft und Anweisung von Piëch. Hartz habe auch kein „System“ übernommen. Volkert habe als Betriebsratsvorsitzender, „der Hunderttausende VW-Mitarbeiter hinter sich scharen konnte“, über „Charisma und Kraft“ verfügt, die auf den damaligen Personalchef Eindruck gemacht hätten.

Oberstaatsanwältin Wolff hielt dem Angeklagten in ihrem Plädoyer zugute, er habe sich mit dem „Rundum-sorglos-Programm“ für Volkert nicht selbst bereichern wollen. „Von den insgesamt 2,6 Millionen Euro ist kein Cent in die Tasche des Angeklagten geflossen“, betonte sie. Hartz habe zudem mit seinem umfassenden Geständnis als Erster „die Flucht nach vorne angetreten“ und zur Aufklärung der VW-Affäre beigetragen. „Wir können Herrn Hartz Reue attestieren“, sagte Wolff. Das Gericht folgte dieser Auffassung. Die Oberstaatsanwältin wandte sich ausdrücklich an die Öffentlichkeit: Mit Peter Hartz werde niemand bestraft, „weil er die Arbeitsmarktgesetze mit auf den Weg gebracht“ oder die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen habe. Die Staatsanwaltschaft komme nicht dem „öffentliche Interesse an Bettgeschichten“ nach, sondern orientiere sich an den sachlichen Vorwürfen.

Das Urteil kam nach einem umstrittenen, in der Rechtsprechung aber verbreiteten „Deal“ zwischen den Verfahrensbeteiligten zustande. Weil Hartz ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich bereit erklärt hatte, die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen, hatte das Gericht schon am ersten Verhandlungstag vor acht Tagen eine Strafobergrenze festgelegt. Dem 65-jährigen Hartz blieben so Zeugenauftritte von Prostituierten erspart.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false