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Wirtschaft: „Kyrill“ wird noch teurer als befürchtet

Versicherer: Mehr als eine Milliarde Euro für Orkan

Berlin - Der Orkan „Kyrill“ hat wahrscheinlich noch größere Schäden angerichtet als zunächst angenommen. „Wir werden unsere Schätzung wohl nach oben korrigieren“, sagte Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem Tagesspiegel. Der Verband hatte Ende vergangener Woche in einer ersten Schätzung einen Schaden von einer Milliarde Euro prognostiziert – allein für Deutschland. Nachfragen bei den Versicherern hätten jedoch gezeigt, dass der Schaden wahrscheinlich größer ist.

Der zweitgrößte Rückversicherer der Welt, die Swiss Re, rechnet für ganz Europa mit einem Versicherungsschaden zwischen 2,5 und 3,5 Milliarden Euro. Davon werde man selbst rund 140 Millionen Euro tragen, teilte das Schweizer Unternehmen am Freitag mit. Die weltgrößte Rückversicherung, die Münchener Rück, konnte am Freitag noch keine Zahlen nennen. Bei den Rückversicherern versichern sich die Erstversicherer gegen Großschäden.

„Kyrill“ hatte am Donnerstag und Freitag vergangener Woche eine Spur der Verwüstung durch Deutschland gezogen. Zahlreiche Häuser waren abgedeckt, Autos durch herabfallende Äste zerstört worden. Um die Flut der Schadensmeldungen aufnehmen zu können, hatten die Versicherer alle verfügbaren Mitarbeiter mobilisiert. „Es kommen aber immer noch neue Schadensanzeigen rein“, berichtet Andreas Krosta von der Aachen-Münchener. Wie hoch der Schaden letztlich ausfällt, vermag Krosta noch nicht zu sagen.

Andere sind weiter. Rund 60 000 Schäden hat die Huk Coburg inzwischen erfasst, rund zwei Drittel sind Beschädigungen von Häusern, der Rest entfällt auf demolierte Autos. Geschätzter Schaden für die Franken: 60 Millionen Euro. Auch die Gothaer rechnet mit rund 58 Millionen Euro, um die Sturmschäden zu decken.

Wer keine Versicherung hat, muss den Schaden trotzdem nicht unbedingt aus eigener Tasche zahlen. Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien können die Ausgaben für die Reparatur als Werbungs- oder Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei privaten Immobilien könne man die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen angeben, teilte der Bund der Steuerzahler mit.

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